Beschlussvorlage - GVLo-0533/23

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Loddin beschließt:

 

1. Die hier vorliegende 2. Änderung des wirksamen Flächennutzungsplanes der Gemeinde Loddin, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B), wird beschlossen.

 

2. Die Begründung einschließlich Umweltbericht und allen im Inhaltsverzeichnis aufgeführten Anlagen gebilligt.

 

3. Die 2. Änderung des wirksamen Flächennutzungsplanes der Gemeinde Loddin ist der höheren Verwaltungsbehörde zur Genehmigung vorzulegen. Die Erteilung der Genehmigung ist nach § 6 Abs. 5 BauGB ortsüblich bekanntzumachen. Dabei ist anzugeben, wo der Plan mit der Begründung und dem Umweltbericht sowie mit der zusammenfassenden Erklärung über die Art und Weise, wie die Umweltbelange und die Ergebnisse der Behördenbeteiligung berücksichtigt wurden und aus welchen Gründen die 2. Änderung des wirksamen Flächennutzungsplanes der Gemeinde Loddin nach der Abwägung mit den geprüften, in Betracht kommenden anderweitigen Planungsmöglichkeiten gewählt wurde, während der Dienststunden eingesehen werden kann und über dessen Inhalt Auskunft zu erhalten ist.

 

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Sachverhalt

 

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Loddin hat in ihrer Sitzung am ________ die Stellungnahmen der beteiligten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und der Nachbargemeinden geprüft und abgewogen: berücksichtigt werden Bedenken, Hinweise und Anregungen.

 

Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, die Bedenken, Anregungen und Hinweise erhoben haben, werden von dem Ergebnis der Abwägung unter Angabe der Gründe benachrichtigt.

 

Die 2. Änderung des wirksamen Flächennutzungsplanes der Gemeinde Loddin ist der höheren Verwaltungsbehörde zur Genehmigung vorzulegen. Die Erteilung der Genehmigung ist nach § 6 Abs. 5 BauGB ortsüblich bekanntzumachen. Dabei ist auch anzugeben, wo die 2. Änderung des wirksamen Flächennutzungsplanes der Gemeinde Loddin mit der Begründung und der zusammenfassenden Erklärung über die Art und Weise, wie die Umweltbelange und die Ergebnisse der Behördenbeteiligung berücksichtigt wurden und aus welchen Gründen 2. Änderung des wirksamen Flächennutzungsplanes der Gemeinde Loddin nach der Abwägung mit den geprüften, in Betracht kommenden anderweitigen Planungsmöglichkeiten gewählt wurde, während der Dienststunden eingesehen werden kann und über dessen Inhalt Auskunft zu erhalten ist.

 

Bei der Abstimmung über den Beschlussvorschlag sind die Bestimmungen des § 24 der Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern einzuhalten.

 

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Finanz. Auswirkung

 

GESAMTKOSTEN

AUFWAND/AUSZAHLUNG IM LFD. HH-JAHR

AUFWAND/AUSZAHLUNG JÄHRL.

ERTRAG/EINZAHLUNG JÄHRL.

00,00 €

00,00 €

00,00 €

00,00 €

FINANZIERUNG DURCH        

VERANSCHLAGUNG IM HAUSHALTSPLAN

Eigenmittel

00,00 €

Im Ergebnishaushalt

Ja / Nein

Kreditaufnahme

00,00 €

Im Finanzhaushalt

Ja / Nein

Förderung

00,00 €

 

 

Erträge

00,00 €

Produktsachkonto

00000-00

Beiträge

00,00 €

 

 

 

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Anlagen

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