Beschlussvorlage - GVLo-0531/23

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Loddin beschließt:

 

1. Der hier vorliegende Bebauungsplan Nr. 20 für das Sondergebiet „Kikis Bootsverleih mit gastronomischer Versorgung“ der Gemeinde Loddin, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B), wird als Satzung beschlossen.

 

2. Die Begründung einschließlich Umweltbericht und allen im Inhaltsverzeichnis aufgeführten Anlagen gebilligt.

 

3. Die Satzung des Bebauungsplanes Nr. 20 ist alsdann öffentlich bekanntzumachen. Dabei ist anzugeben, wo der Plan mit der Begründung und dem Umweltbericht sowie mit der zusammenfassenden Erklärung über die Art und Weise, wie die Umweltbelange und die Ergebnisse der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung berücksichtigt wurden und aus welchen Gründen die Satzung des Bebauungsplanes Nr. 20 nach der Abwägung mit den geprüften, in Betracht kommenden anderweitigen Planungsmöglichkeiten gewählt wurde, während der Dienststunden eingesehen werden kann und über dessen Inhalt Auskunft zu erhalten ist.

 

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Sachverhalt

 

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Loddin hat in ihrer Sitzung am ________ die Stellungnahmen der beteiligten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und der Nachbargemeinden geprüft und abgewogen: berücksichtigt werden Bedenken, Hinweise und Anregungen.

 

Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie die Öffentlichkeit, die Bedenken, Anregungen und Hinweise erhoben haben, werden von dem Ergebnis der Abwägung unter Angabe der Gründe benachrichtigt.

 

Die Satzung des Bebauungsplanes Nr. 20 ist nach der Beschlussfassung bekanntzumachen.

 

Dabei ist auch anzugeben, wo die Satzung des Bebauungsplanes Nr. 20 mit der Begründung und der zusammenfassenden Erklärung über die Art und Weise, wie die Umweltbelange und die Ergebnisse der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung berücksichtigt wurden und aus welchen Gründen der Bebauungsplan Nr. 20 nach der Abwägung mit den geprüften, in Betracht kommenden anderweitigen Planungsmöglichkeiten gewählt wurde, während der Dienststunden eingesehen werden kann und über dessen Inhalt Auskunft zu erhalten ist.

 

Bei der Abstimmung über den Beschlussvorschlag sind die Bestimmungen des § 24 der Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern einzuhalten.

 

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Finanz. Auswirkung

 

GESAMTKOSTEN

AUFWAND/AUSZAHLUNG IM LFD. HH-JAHR

AUFWAND/AUSZAHLUNG JÄHRL.

ERTRAG/EINZAHLUNG JÄHRL.

00,00 €

00,00 €

00,00 €

00,00 €

FINANZIERUNG DURCH        

VERANSCHLAGUNG IM HAUSHALTSPLAN

Eigenmittel

00,00 €

Im Ergebnishaushalt

Ja / Nein

Kreditaufnahme

00,00 €

Im Finanzhaushalt

Ja / Nein

Förderung

00,00 €

 

 

Erträge

00,00 €

Produktsachkonto

00000-00

Beiträge

00,00 €

 

 

 

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Anlagen

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