Beschlussvorlage - GVLo-0530/23
Grunddaten
- Betreff:
-
Abwägungsbeschluss zum geänderten Entwurf zur Satzung des Bebauungsplanes Nr. 20 für das Sondergebiet „Kikis Bootsverleih mit gastronomischer Versorgung“ der Gemeinde Loddin auf Grund von §4a Abs.3 BauGB
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FD Bau
- Bearbeiter:
- Pina Thore
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Gestoppt
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Bauausschuss Loddin
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Vorberatung
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Erledigt
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Gemeindevertretung Loddin
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Entscheidung
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20.06.2023
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11.07.2023
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Beschlussvorschlag
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Loddin beschließt:
1. Entsprechend BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 03. November 2017, (BGBl. I S. 3634), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 4. Januar 2023 (BGBl. 2023 I Nr. 6) § 1 Abs. 7 sind die öffentlichen und privaten Belange gegeneinander abzuwägen.
Die eingegangene Stellungnahme der Behörden wurde geprüft.
Die nachfolgend aufgeführten Vorschläge und Bedenken aus der Stellungnahme der berührten Behörden sowie die vorgebrachten Anregungen und Bedenken werden, wie in der Anlage dargestellt, abgewogen.
2. Vom Ergebnis der Abwägung ist die Behörde, von diesem in der Anlage dargestellten Ergebnis unter Angabe der Gründe zu unterrichten.
Sachverhalt
Aufgrund der eingegangenen Stellungnahmen zum Entwurf der Satzung des Bebauungsplanes Nr. 20 für das Sondergebiet „Kikis Bootsverleih mit gastronomischer Versorgung“ der Gemeinde Loddin wurde eine eingeschränkte Betroffenenbeteiligung nach § 4a Abs.3 BauGB durchgeführt.
Der Inhalt der eingegangenen Stellungnahme und der Abwägungsvorschlag sind in den als Anlage beigefügten Abwägungstabellen aufgeführt.
Die Stellungnahme wurde vom Amt Usedom-Süd geprüft und mit dem Ergebnis entsprechend der Anlage zu diesem Beschluss abgewogen.
Das Ergebnis der Prüfung ist in der beigefügten Anlage zur Beschlussfassung zu entnehmen. Vom Ergebnis der Abwägung sind diejenigen, die Stellungnahmen vorgebracht haben, von diesem Ausgang zu unterrichten.
Bei der Abstimmung über die Beschlussvorlage sind die Bestimmungen des § 24 der Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern einzuhalten.
Finanz. Auswirkung
GESAMTKOSTEN |
AUFWAND/AUSZAHLUNG IM LFD. HH-JAHR |
AUFWAND/AUSZAHLUNG JÄHRL. |
ERTRAG/EINZAHLUNG JÄHRL. |
00,00 € |
00,00 € |
00,00 € |
00,00 € |
FINANZIERUNG DURCH |
VERANSCHLAGUNG IM HAUSHALTSPLAN |
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Eigenmittel |
00,00 € |
Im Ergebnishaushalt |
Ja / Nein |
Kreditaufnahme |
00,00 € |
Im Finanzhaushalt |
Ja / Nein |
Förderung |
00,00 € |
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Erträge |
00,00 € |
Produktsachkonto |
00000-00 |
Beiträge |
00,00 € |
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Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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4,9 MB
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