Beschlussvorlage - GVUe-1215/23

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ückeritz beschließt die 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr.6* Hafen Stagnieß und Camping* der Gemeinde Ückeritz als Satzung.

Die Begründung einschließlich des Umweltberichts ist Bestandteil des Beschlusses.

 

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Sachverhalt

 

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ückeritz hat auf ihrer Sitzung am 21.06.2018 den Beschluss zur 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 6 *Hafen Stagnieß und Camping* gefasst.

Die frühzeitige Behördenbeteiligung nach § 4 Abs. 1 BauGB fand mit Schreiben vom 16.10.2018 statt. Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB erfolgte am 27.10.2018.

 

Am 21.11.2019 wurde die 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 6 * Hafen Stagnieß und Camping* von der Gemeindevertretung beschlossen sowie der Entwurf der Begründung einschließlich Umweltbericht gebilligt und seine öffentliche Auslegung bestimmt.

Die 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 6 * Hafen Stagnieß und Camping* sowie der Entwurf der Begründung einschließlich Umweltbericht lagen vom 03.02.2020 bis einschließlich 06.03.2020 im Bauamt des Amtes Usedom Süd zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.

Die bereits eingegangenen Stellungnahmen aus der Beteiligung der Behörden, der Träger öffentlicher Belange, Nachbargemeinden und der Öffentlichkeit wurden im Rahmen der Abwägung behandelt.

 

Aufgrund der eingegangenen Stellungnahmen wurden Änderungen, die die Grundzüge der Planung betrafen, notwendig. Es wurde eine erneute verkürzte Beteiligung der Öffentlichkeit vom 01.04.2021 bis 16.04.2021 und eine erneute beschränkte Beteiligung der Träger öffentlicher Belange nach § 4a Abs. 3 BauGB mit Schreiben vom 27.04.2021 durchgeführt.

Die Stellungnahmen der berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zum Entwurf der 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr.6 *Hafen Stagnieß und Camping* der Gemeinde Ückeritz wurden geprüft und abgewägt.

 

 

In der vorliegenden Form soll die 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr.6 *Hafen Stagnieß und Camping* der Gemeinde Ückeritz beschlossen und die Begründung gebilligt werden.

Die notwendigen Anträge zur Befreiung vom gesetzlichen Biotopschutz sowie zur Ausnahme vom Küstenschutzstreifen liegen vor.

 

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Finanz. Auswirkung

 

GESAMTKOSTEN

AUFWAND/AUSZAHLUNG IM LFD. HH-JAHR

AUFWAND/AUSZAHLUNG JÄHRL.

ERTRAG/EINZAHLUNG JÄHRL.

00,00 €

00,00 €

00,00 €

00,00 €

FINANZIERUNG DURCH        

VERANSCHLAGUNG IM HAUSHALTSPLAN

Eigenmittel

00,00 €

Im Ergebnishaushalt

Ja / Nein

Kreditaufnahme

00,00 €

Im Finanzhaushalt

Ja / Nein

Förderung

00,00 €

 

 

Erträge

00,00 €

Produktsachkonto

00000-00

Beiträge

00,00 €

 

 

 

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