Beschlussvorlage - GVUe-1211/23

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ückeritz beschließt abschließend die 8. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Ückeritz. Die Begründung einschließlich des Umweltberichtes ist Bestandteil des Beschlusses.

 

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Sachverhalt

 

Der Flächennutzungsplan der Gemeinde Ückeritz ist seit dem 11.06.2003 wirksam. Es wurden bereits 4 Änderungsverfahren zum Flächennutzungsplan abgeschlossen.

Die Gemeindevertretung Ückeritz hat am 21.06.2018 den Aufstellungsbeschluss zur 8. Änderung des Flächennutzungsplanes gefasst.

Nach § 8 Abs. 3 BauGB wurde die 8. Änderung des Flächennutzungsplanes im Parallelverfahren zum Aufstellungsverfahren der 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 6 * Hafen Stagnieß und Camping* durchgeführt. 

Aufgrund der veränderten Nutzungsvorstellungen für das Gelände und geänderten geplanten Vorhaben stehen die Festsetzungen des bestehenden Flächennutzungsplanes dem Vorhaben entgegen. Daher soll eine parallele Änderung des Flächennutzungsplanes vorgenommen werden.

Im wirksamen Flächennutzungsplan ist der Änderungsbereich als ein gesetzlich geschütztes Feuchtbiotop dargestellt. Die Änderung des Flächennutzungsplanes wird an die Darstellungen der 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 6 *Hafen Stagnieß und Camping* angepasst. Die Änderung betrifft die Flächenreduzierung des Biotops, dessen Grenzen nunmehr an den Bestand angepasst werden und der Erweiterung des Sondergebietes Camping.

 

Um die geplanten Nutzungen auf den Flächen zu ermöglichen, wurde ein Antrag auf Befreiung vom gesetzlichen Biotopschutz und ein Antrag auf Ausnahmegenehmigung vom Küstenschutzstreifen gestellt. Die Genehmigungen liegen vor.

Mit der 8. Änderung des Flächennutzungsplanes werden für die im Aufstellungsverfahren befindliche 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr.6 *Hafen Stagnieß und Camping* die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Entwicklung des Gebietes geschaffen.

 

Die frühzeitige Behördenbeteiligung nach § 4 Abs. 1 BauGB fand mit Schreiben vom 23.10.2018 statt. Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB erfolgte am 27.10.2018.

 

Am 21.11.2019 wurde die 8. Änderung des Flächennutzungsplanes von der Gemeindevertretung beschlossen sowie der Entwurf der Begründung einschließlich Umweltbericht gebilligt und seine öffentliche Auslegung bestimmt.

 

Die 8. Änderung des Flächennutzungsplanes sowie der Entwurf der Begründung einschließlich Umweltbericht lagen vom 03.02.2020 bis einschließlich 06.03.2020 im Bauamt des Amtes Usedom Süd zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.

Die eingegangenen Stellungnahmen wurden geprüft und der Abwägungsbeschluss am 17.02.2021 durch die Gemeindevertretung gefasst.

 

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Finanz. Auswirkung

 

GESAMTKOSTEN

AUFWAND/AUSZAHLUNG IM LFD. HH-JAHR

AUFWAND/AUSZAHLUNG JÄHRL.

ERTRAG/EINZAHLUNG JÄHRL.

00,00 €

00,00 €

00,00 €

00,00 €

FINANZIERUNG DURCH        

VERANSCHLAGUNG IM HAUSHALTSPLAN

Eigenmittel

00,00 €

Im Ergebnishaushalt

Ja / Nein

Kreditaufnahme

00,00 €

Im Finanzhaushalt

Ja / Nein

Förderung

00,00 €

 

 

Erträge

00,00 €

Produktsachkonto

00000-00

Beiträge

00,00 €

 

 

 

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Anlagen

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