Beschlussvorlage - GVGa-0188/23
Grunddaten
- Betreff:
-
Beratung und Beschlussfassung über den Jahresabschluss 2017
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachbereich II (Kämmerei)
- Bearbeiter:
- Marion Mittelstädt
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Gemeindevertretung Garz
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Entscheidung
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04.07.2023
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Beschlussvorschlag
Die Gemeindevertretung stellt den vom Rechnungsprüfungsausschuss des Amtes Usedom-Süd und vom Unternehmen Axians Public Consulting GmbH geprüften Jahresabschluss der Gemeinde Garz zum 31.12.2017 i. d. F. vom März 2023 wie folgt fest.
539.205,02 € |
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Entnahme aus der allgemeinen Kapitalrücklage für Aufwendungen aus der Altfehlbetragsumlage gem. § 18 Abs.2 Nr.3 GemHVO-Doppik |
1.211,58 € |
Entnahme aus der allg. Kapitalrücklage für Aufwendungen aus außerplanmäßigen Abschreibungen gem. § 18 Abs.3 GemHVO-Doppik |
5.235,95 € |
Entnahme aus der zweckgebundenen Kapitalrücklage aus investiv gebundenen Zuweisungen gem. § 18 Abs.4 GemHVO-Doppik |
4.294,50 € |
Jahresergebnis der Ergebnisrechnung |
-15.804,69 € |
Jahresergebnis der Finanzrechnung |
-807,63 € |
Der Jahresfehlbetrag der Ergebnisrechnung wird gemäß § 44 GemHVO-Doppik auf neue Rechnung vorgetragen.
Bisher nicht erteilte Genehmigungen zu über- und außerplanmäßigen Ausgaben und zur Annahme von Spenden werden hiermit erteilt.
Der Entnahme der allgemeinen und der zweckgebundenen Kapitalrücklage gemäß § 18 GemHVO-Doppik wird zugestimmt.
Sachverhalt
Der Rechnungsprüfungsausschuss und das Unternehmen Axians Public Consulting GmbH
haben den Jahresabschluss der Gemeinde Garz zum 31.12.2017 gemäß § 3a KPG geprüft und in ihren Prüfungsberichten und abschließenden Prüfungsvermerken zusammengefasst und einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt.
Die erforderliche rechtsaufsichtliche Genehmigung, zur Entnahme aus der allg. Kapitalrücklage für Aufwendungen aus außerplanmäßigen Abschreibungen gem. § 18 Abs.3 GemHVO-Doppik, wurde am 20.01.2020 durch die untere Rechtsaufsichtsbehörde des Landkreises Vorpommern Greifswald erteilt.
Der Haushaltsausgleich ist gemäß § 16 Abs. 2 GemHVO-Doppik nicht gegeben.
Der Rechnungsprüfungsausschuss hat in seiner Sitzung am 27.04.2023 beschlossen, der Gemeindevertretung die Feststellung des Jahresabschlusses der Gemeinde Garz zum 31.12.2017 zu empfehlen.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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öffentlich
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38,9 MB
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