Beschlussvorlage - GVGa-0186/23

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Garz beschließt den Entwurf zur 5. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 1 „Vitalwelt Inselträume“ im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB ohne Umweltbericht / Umweltprüfung gemäß §§ 3 und 4 jeweils Abs.2 BauGB bestehend aus den Textlichen Festsetzungen, der Begründung und einem Übersichtsplan zur Auslegung und Behördenbeteiligung.

Mit den Unterlagen sollen die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden kann, beteiligt und um eine Stellungnahme zur Planung gebeten werden.

Der Auslegungsbeschluss ist öffentlich bekanntzumachen. Die Planung ist gemäß § 2 Abs. 2 mit den Nachbargemeinden abzustimmen. Die Unterlagen sind öffentlich auszulegen und ins Internet einzustellen.

 

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Sachverhalt

Die Gemeindevertretung Garz hat in Ihrer 12. Sitzung am 12.10.2022 die Aufstellung der 5. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 1 "Vitalwelt Inselträume" der Gemeinde Garz beschlossen. Das Plangebiet befindet sich südlich des Flughafens Heringsdorf, im östlichsten Teil des Flughafens in Richtung Garz. Der Geltungsbereich der Satzung über die 5. Änderung des Bebauungsplans Nr. 1 „Vitalwelt Inselträume“ umfasst die Flurstücke 3/9, 3/10, 3/11, 3/24, 3/23, 3/22, 3/21, 3/14, 3/15, 3/25, 3/26, 3/17, 3/18 der Flur 7, Gemarkung Garz.

Mit der 5. Änderung werden die Bestimmungen zu folgenden Festsetzungen geändert:

- Flächen für Nebenanlagen und Stellplätze im Bereich des SO 3

- Baulinien, Baugrenzen im Bereich des SO 3.

Die Änderung für die Bauweisen, Baulinien, Baugrenzen Nr. 7 soll wie folgt lauten: „In den Gebieten mit abweichender Bauweise a1 dürfen Gebäude bis zu einer Länge von maximal 36 m in offener Bauweise errichtet werden, wenn die Baugrundstücke straßenseitig (angrenzend an die Straße) eine Länge von mindestens 55 m aufweisen“

Die Änderung für Flächen für Nebenanlagen und Stellplätze Nr. 11 soll wie folgt lauten: Streichung des Textteils: „Im SO3 dürfen Garagen und Carports nicht errichtet werden“

Mit der Änderung wird eine Gleichbehandlung zu den weiteren Sondergebieten geschaffen. Es handelt sich um rein textliche Änderungen des Bebauungsplanes. Mit der 5. Änderung werden die grundsätzlichen Ziele der Gesamtplanung beibehalten, sie soll deshalb in einem vereinfachten Verfahren (einstufiges Verfahren) ohne Umweltbetrachtung/ Umweltbericht durchgeführt werden.

 

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Finanz. Auswirkung

 

 

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Anlagen

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