Beschlussvorlage - GVZi-0230/23
Grunddaten
- Betreff:
-
Beratung und Beschlussfassung über den Jahresabschluss 2017
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachbereich II (Kämmerei)
- Bearbeiter:
- Marion Mittelstädt
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Gemeindevertretung Zirchow
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Entscheidung
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28.06.2023
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Beschlussvorschlag
Die Gemeindevertretung stellt den vom Rechnungsprüfungsausschuss und vom Unternehmen Axians Public Consulting GmbH geprüften Jahresabschluss der Gemeinde Zirchow zum 31.12.2017 i. d. F. vom März 2023 wie folgt fest.
2.559.593,21 € |
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Entnahme aus der allgemeinen Kapitalrücklage für Aufwendungen aus der Altfehlbetragsumlage gem. § 18 Abs.2 Nr.3 GemHVO-Doppik |
3.618,23 € |
Entnahme aus der zweckgebundenen Kapitalrücklage aus investiv gebundenen Zuweisungen gem. § 18 Abs.4 GemHVO-Doppik |
39.151,91 € |
Entnahme aus der allg. Kapitalrücklage für verbleibenden Fehlbetrag gem. § 18 Abs.5 GemHVO-Doppik |
140.010,59 € |
Entnahme der Rücklage für Belastungen aus dem kommunalen Finanzausgleich gem. § 37 Abs.6 GemHVO-Doppik |
232.539,00 € |
Jahresergebnis der Ergebnisrechnung |
232.609,04 € |
Jahresergebnis der Finanzrechnung |
-157.903,75 € |
Der Jahresüberschuss der Ergebnisrechnung wird gemäß § 44 GemHVO-Doppik auf neue Rechnung vorgetragen.
Bisher nicht erteilte Genehmigungen zu über- und außerplanmäßigen Ausgaben und zur Annahme von Spenden werden hiermit erteilt.
Zur Entnahme der Rücklage gem. § 37 Abs.6 GemHVO-Doppik für Belastungen aus dem kommunalen Finanzausgleich ist die Gemeinde gesetzlich verpflichtet.
Sachverhalt
Der Rechnungsprüfungsausschuss und das Unternehmen Axians Public Consulting GmbH haben den Jahresabschluss der Gemeinde Zirchow zum 31.12.2017 gemäß § 3a KPG geprüft und in ihren Prüfungsberichten und abschließenden Prüfungsvermerken zusammengefasst und einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt.
Der Haushaltsausgleich ist gemäß § 16 Abs. 2 GemHVO-Doppik gegeben.
Der Rechnungsprüfungsausschuss hat in seiner Sitzung am 27.04.2023 beschlossen, der Gemeindevertretung die Feststellung des Jahresabschlusses der Gemeinde Zirchow zum 31.12.2017 zu empfehlen.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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öffentlich
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40,5 MB
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