Beschlussvorlage - GVPu-0275/23
Grunddaten
- Betreff:
-
Beratung und Beschlussfassung über den Jahresabschluss 2017
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachbereich II (Kämmerei)
- Bearbeiter:
- Marion Mittelstädt
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Gemeindevertretung Pudagla
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Entscheidung
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05.06.2023
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Beschlussvorschlag
Die Gemeindevertretung stellt den vom Rechnungsprüfungsausschuss des Amtes Usedom Süd und vom Unternehmen Axians Public Consulting GmbH geprüften Jahresabschluss der Gemeinde Pudagla zum 31.12.2017 i. d. F. vom März 2023 wie folgt fest.
4.717.400,78 € |
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Entnahme aus der allgemeinen Kapitalrücklage für Aufwendungen aus der Altfehlbetragsumlage gem. § 18 Abs.2 Nr.3 GemHVO-Doppik |
2.809,61 € |
Entnahme aus der allg. Kapitalrücklage für Aufwendungen aus außerplanmäßigen Abschreibungen gem. § 18 Abs.3 GemHVO-Doppik |
9.109,21 € |
Entnahme aus der zweckgebundenen Kapitalrücklage aus investiv gebundenen Zuweisungen gem. § 18 Abs.4 GemHVO-Doppik |
12.336,96 € |
Entnahme aus der allg. Kapitalrücklage für verbleibenden Fehlbetrag gem. § 18 Abs.5 GemHVO-Doppik |
101.576,73 € |
Jahresergebnis der Ergebnisrechnung |
197.550,51 € |
Jahresergebnis der Finanzrechnung |
142.777,08 € |
Der Jahresüberschuss der Ergebnisrechnung wird gemäß § 44 GemHVO-Doppik auf neue Rechnung vorgetragen.
Bisher nicht erteilte Genehmigungen zu über- und außerplanmäßigen Ausgaben und zur Annahme von Spenden werden hiermit erteilt.
Sachverhalt
Der Rechnungsprüfungsausschuss und das Unternehmen Axians Public Consulting GmbH
haben den Jahresabschluss der Gemeinde Pudagla zum 31.12.2017 gemäß § 3a KPG geprüft und in ihren Prüfungsberichten und abschließenden Prüfungsvermerken zusammengefasst und einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt.
Die erforderliche rechtsaufsichtliche Genehmigung, zur Entnahme aus der allg. Kapitalrücklage für Aufwendungen aus außerplanmäßigen Abschreibungen gem. § 18 Abs.3 GemHVO-Doppik, wurde am 20.01.2020 durch die untere Rechtsaufsichtsbehörde des Landkreises Vorpommern Greifswald erteilt.
Der Haushaltsausgleich ist gemäß § 16 Abs. 2 GemHVO-Doppik nicht gegeben.
Der Rechnungsprüfungsausschuss hat in seiner Sitzung am 27.04.2023 beschlossen, der Gemeindevertretung die Feststellung des Jahresabschlusses der Gemeinde Pudagla zum 31.12.2017 zu empfehlen.
Finanz. Auswirkung
GESAMTKOSTEN |
AUFWAND/AUSZAHLUNG IM LFD. HH-JAHR |
AUFWAND/AUSZAHLUNG JÄHRL. |
ERTRAG/EINZAHLUNG JÄHRL. |
00,00 € |
00,00 € |
00,00 € |
00,00 € |
FINANZIERUNG DURCH |
VERANSCHLAGUNG IM HAUSHALTSPLAN |
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Eigenmittel |
00,00 € |
Im Ergebnishaushalt |
Ja / Nein |
Kreditaufnahme |
00,00 € |
Im Finanzhaushalt |
Ja / Nein |
Förderung |
00,00 € |
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Erträge |
00,00 € |
Produktsachkonto |
00000-00 |
Beiträge |
00,00 € |
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Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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öffentlich
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42,3 MB
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