Beschlussvorlage - GVBe-0518/22
Grunddaten
- Betreff:
-
Beratung und Beschlussfassung über die Verwendung von Mitteln aus dem Städtebaulichen Vertrag vom Bebauungsplan Nr. 16 der Gemeinde Benz "Wohnbebauung an der Fritz-Behn-Straße" im Ortsteil Benz
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FD Bau
- Bearbeiter:
- Julia Renz
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Unterbrochen
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Gemeindevertretung Benz
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Entscheidung
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13.12.2022
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●
Geplant
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Sozialausschuss Benz
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Vorberatung
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01.06.2023
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Unterbrochen
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Gemeindevertretung Benz
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Entscheidung
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Beschlussvorschlag
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Benz beschließt, die restlichen 5.000 € (brutto) aus dem städtebaulichen Vertrag vom Bebauungsplan Nr. 16 der Gemeinde Benz "Wohngebiet an der Fritz-Behn-Straße" im Ortsteil Benz dem evangelischen Kindergarten in Benz für die Anschaffung von Spielgeräten für den sowohl von der Kita als auch von der Gemeinde genutzten Spielplatzes im Ortsteil Benz zur Verfügung zu stellen. Eigentümer der angeschafften Spielgeräte wird der evangelische Kindergarten. Die Gemeinde legt keine Zweckbindungsfrist fest.
Sachverhalt
Gem. § 2 (3) des städtebaulichen Vertrages für den Bebauungsplan Nr. 16 der Gemeinde Benz "Wohnbebauung an der Fritz-Behn-Straße" im Ortsteil Benz verpflichtete sich der Vorhabenträger, zur Verbesserung der gemeindlichen sozialen Infrastruktur einen Betrag von insgesamt 15.000 € (brutto) bereitzustellen, von denen für den evangelischen Kindergarten der Kauf und der Aufbau eines größeren Spielgerätes (z.B. eine Hangrutsche) mit einem Wert von 10.000 € (brutto) ermöglicht werden sollte. Der Restbetrag sollte für die Anschaffung von Spielgeräten in den Ortsteilen Neppermin, Balm und Reetzow verwendet werden. Die Abrechnung mit dem evangelischen Kindergarten ist in der zwischenzeit erfolgt. Da die restlichen 5.000 € noch nicht von der Gemeinde verwendet wurden, fragt der evangelische Kindergarten nach, ob sie auch die restlichen 5.000 € von der Gemeinde für die Anschaffung von Spielgeräten für den sowohl von der Kita als auch von der Gemeinde genutzten Spielplatzes zur Verfügung gestellt bekommen könnten.
Finanz. Auswirkung
GESAMTKOSTEN |
AUFWAND/AUSZAHLUNG IM LFD. HH-JAHR |
AUFWAND/AUSZAHLUNG JÄHRL. |
ERTRAG/EINZAHLUNG JÄHRL. |
5.000,00 € |
00,00 € |
00,00 € |
00,00 € |
FINANZIERUNG DURCH |
VERANSCHLAGUNG IM HAUSHALTSPLAN |
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Eigenmittel |
00,00 € |
Im Ergebnishaushalt |
Ja / Nein |
Kreditaufnahme |
00,00 € |
Im Finanzhaushalt |
Ja / Nein |
Förderung |
00,00 € |
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Erträge |
00,00 € |
Produktsachkonto |
36601.37910001 |
Beiträge |
00,00 € |
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