Beschlussvorlage - StV-0897/23
Grunddaten
- Betreff:
-
Beratung und Beschlussfassung zur Aufstellung der 1. Ergänzung der Klarstellungssatzung mit Abrundungen und Erweiterungen für den im Zusammenhang bebauten Ortsteil Zecherin der Stadt Usedom
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FD Bau
- Bearbeiter:
- Christina Hering
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Stadtvertretung Usedom
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Entscheidung
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31.05.2023
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Sachverhalt
1.
Die Klarstellungssatzung mit Abrundungen und Erweiterungen für den im Zusammenhang bebauten Ortsteil Zecherin der Stadt Usedom ist seit 1999 rechtskräftig.
In der Zwischenzeit wurde ein Flurneuordnungsverfahren durchgeführt.
Im Rahmen der Prüfung von aktuellen Baugesuchen wurde festgestellt, dass der geometrische Bezug zwischen den alten und neuen Flurstücksgrenzen nicht rechtssicher ermittelt werden konnte.
Das Planungsziel der 1. Ergänzung der Klarstellungssatzung mit Abrundungen und Erweiterungen für den im Zusammenhang bebauten Ortsteil Zecherin der Stadt Usedom besteht daher in einer rechtssicheren Abgrenzung zwischen Innen- und Außenbereich für den gesamtem Ortsteil Zecherin anhand der aktuellen digitalen Katasterunterlage entsprechend Flurneuordnung.
Zusätzlich sollen für konkrete Ansiedlungsanträge Ergänzungsflächen in den Innenbereich einbezogen werden.
2.
Vorhaben, die die Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeits-prüfung nach sich ziehen, sind nicht geplant. Ein Umweltbericht gemäß § 2 ff. BauGB ist daher nicht erforderlich.
Nach derzeitigem Kenntnisstand liegen keine Betroffenheiten vom FFH- und SPA- Gebieten vor.
Teilflächen des Plangebietes liegen im Landschaftsschutzgebiet „Insel Usedom mit Festlandgürtel“.
3. Kostenübernahme
Die Kosten für die Erstellung der 1. Ergänzung der Klarstellungssatzung mit Abrundungen und Erweiterungen für den im Zusammenhang bebauten Ortsteil Zecherin werden durch die Stadt Usedom getragen. Für konkrete Ansiedlungsanträge werden entsprechende Kostenübernahmevereinbarungen aufgestellt.
4. Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses
Der Beschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB ortsüblich bekanntzumachen.
Finanz. Auswirkung
GESAMTKOSTEN |
AUFWAND/AUSZAHLUNG IM LFD. HH-JAHR |
AUFWAND/AUSZAHLUNG JÄHRL. |
ERTRAG/EINZAHLUNG JÄHRL. |
00,00 € |
00,00 € |
00,00 € |
00,00 € |
FINANZIERUNG DURCH |
VERANSCHLAGUNG IM HAUSHALTSPLAN |
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Eigenmittel |
00,00 € |
Im Ergebnishaushalt |
Ja / Nein |
Kreditaufnahme |
00,00 € |
Im Finanzhaushalt |
Ja / Nein |
Förderung |
00,00 € |
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Erträge |
00,00 € |
Produktsachkonto |
00000-00 |
Beiträge |
00,00 € |
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