Beschlussvorlage - GVRa-0469/22
Grunddaten
- Betreff:
-
Beratung und Beschlussfassung über die Festsetzung der Höhe der Aufwandsentschädigung für Funktionsträger der Freiwilligen Feuerwehr der Gemeinde Rankwitz
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FD Bürgeramt
- Bearbeiter:
- Johannes Golz
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Gestoppt
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Hauptausschuss Rankwitz
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Vorberatung
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Erledigt
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Gemeindevertretung Rankwitz
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Vorberatung
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Erledigt
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Gemeindevertretung Rankwitz
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Entscheidung
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27.03.2023
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Beschlussvorschlag
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Rankwitz beschließt, die Höhe der Aufwandsentschädigung für Funktionsträger der Freiwilligen Feuerwehr der Gemeinde Rankwitz wie folgt festzusetzen:
Gemeindewehrführer: 170,00 Euro pro Monat
Stell. Gemeindewehrführer: 85,00 Euro pro Monat
Gerätewart: 30,00 Euro pro Monat
Jugendwart: 75,00 Euro pro Monat
Sachverhalt
Die Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehr sind ehrenamtlich tätig. Um die besondere Verantwortung von den Funktionsträgern, die ihre Tätigkeit im Ehrenbeamtenverhältnis ausüben zu würdigen, erhalten diese eine Aufwandsentschädigung, deren monatlichen Höchstbeträge das Ministerium für Inneres, Bau und Digitalisierung durch eine Verordnung regelt. Seit dem 01.01.2014 ist eine neue Fassung der Feuerwehrentschädigungsverordnung in Kraft getreten, welche höhere Entschädigungen ermöglicht.
Gemäß § 2 (1) Nr. 5, (2) FwEntschVO M-V beträgt der Höchstsatz der Aufwandsentschädigung für den
Gemeindewehrführer: 170,00 Euro (bisher 150,00 Euro) und
seine Stellvertretung: 85,00 Euro (bisher 75,00 Euro).
Die Höhe der Entschädigung wird nach § 4 (1) FwEntschVO M-V durch Beschluss der obersten Dienstbehörde (Gemeindevertretung) bestimmt.
Personen mit besonderen Aufgaben können gemäß § 5 FwEntschVO M-V Aufwandsentschädigungen in angemessener Höhe gezahlt werden.
Der Jugendwart der FF Rankwitz erhält derzeit eine Entschädigung in Höhe von 75,00 Euro. Es wird empfohlen, dem Gerätewart der Feuerwehr eine Entschädigung in Höhe von 30,00 Euro zu zahlen. Dieser Betrag wird Seitens der Amtsverwaltung als angemessen angesehen.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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53,9 kB
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