Beschlussvorlage - GVGa-0176/22

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Garz beschließt, die Höhe der Aufwandsentschädigung für Funktionsträger der Freiwilligen Feuerwehr der Gemeinde Garz wie folgt festzusetzen:

 

Gemeindewehrführer:   170,00 Euro pro Monat

Stellv. Gemeindewehrführer:  85,00 Euro pro Monat

Gerätewart:     30,00 Euro pro Monat

Gruppenführer:    30,00 Euro pro Monat

Jugendwart:     30,00 Euro pro Monat

 

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Sachverhalt

 

Die Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehr sind ehrenamtlich tätig. Um die besondere Verantwortung von den Funktionsträgern, die ihre Tätigkeit im Ehrenbeamtenverhältnis ausüben zu würdigen, erhalten diese eine Aufwandsentschädigung, deren monatlichen Höchstbeträge das Ministerium für Inneres, Bau und Digitalisierung durch eine Verordnung regelt. Seit dem 01.01.2014 ist eine neue Fassung der Feuerwehrentschädigungsverordnung in Kraft getreten, welche höhere Entschädigungen ermöglicht.

 

Gemäß § 2 (1) Nr. 5, (2) FwEntschVO M-V beträgt der Höchstsatz der Aufwandsentschädigung für den

 

Gemeindewehrführer: 170,00 Euro (bisher 130,00 Euro) und

seine Stellvertretung:  85,00 Euro (bisher 65,00 Euro).

 

Die Höhe der Entschädigung wird nach § 4 (1) FwEntschVO M-V durch Beschluss der obersten Dienstbehörde (Gemeindevertretung) bestimmt.

 

Personen mit besonderen Aufgaben können gemäß § 5 FwEntschVO M-V Aufwandsentschädigungen in angemessener Höhe gezahlt werden.

 

Der Gerätewart, der Gruppenführer und der Jugendwart der FF Garz erhalten derzeit eine Entschädigung in Höhe von 30,00 Euro. Dieser Betrag wird Seitens der Amtsverwaltung als angemessen angesehen.

 

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Finanz. Auswirkung

 

Die Summe der zu zahlenden Aufwandsentschädigungen beträgt 4.140,00 Euro pro Jahr und ist im Ergebnishaushalt 2023 eingeplant.

 

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Anlagen

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