Beschlussvorlage - GVSt-0380/22
Grunddaten
- Betreff:
-
Beratung und Beschlussfassung über die Festsetzung der Höhe der Aufwandsentschädigung für Funktionsträger der Freiwilligen Feuerwehr der Gemeinde Stolpe
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FD Bürgeramt
- Bearbeiter:
- Johannes Golz
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Gestoppt
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Hauptausschuss Stolpe
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Vorberatung
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Erledigt
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Gemeindevertretung Stolpe auf Usedom
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Entscheidung
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21.02.2023
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Beschlussvorschlag
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Stolpe beschließt, die Höhe der Aufwandsentschädigung für Funktionsträger der Freiwilligen Feuerwehr der Gemeinde Stolpe wie folgt festzusetzen:
Gemeindewehrführer: 170,00 Euro pro Monat
Stellvertretender Gemeindewehrführer: 85,00 Euro pro Monat
Sachverhalt
Die Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehr sind ehrenamtlich tätig. Um die besondere Verantwortung von den Funktionsträgern, die ihre Tätigkeit im Ehrenbeamtenverhältnis ausüben zu würdigen, erhalten diese eine Aufwandsentschädigung, deren monatlichen Höchstbeträge das Ministerium für Inneres, Bau und Digitalisierung durch eine Verordnung regelt. Seit dem 01.01.2014 ist eine neue Fassung der Feuerwehrentschädigungsverordnung in Kraft getreten, welche höhere Entschädigungen ermöglicht.
Gemäß § 2 (1) Nr. 5, (2) FwEntschVO M-V beträgt der Höchstsatz der Aufwandsentschädigung für den
Gemeindewehrführer: 170,00 Euro (bisher 130,00 Euro) und
seine Stellvertretung: 85,00 Euro (bisher 65,00 Euro).
Die Höhe der Entschädigung wird nach § 4 (1) FwEntschVO M-V durch Beschluss der obersten Dienstbehörde (Gemeindevertretung) bestimmt.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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53,9 kB
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