Beschlussvorlage - GVPu-0257/22
Grunddaten
- Betreff:
-
Beratung und Beschlussfassung über die Festsetzung der Höhe der Aufwandsentschädigung für Funktionsträger der Freiwilligen Feuerwehr der Gemeinde Pudagla
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FD Bürgeramt
- Bearbeiter:
- Johannes Golz
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
|
|
Gemeindevertretung Pudagla
|
Entscheidung
|
|
|
20.02.2023
|
Beschlussvorschlag
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Pudagla beschließt, die Höhe der Aufwandsentschädigung für Funktionsträger der Freiwilligen Feuerwehr der Gemeinde Pudagla wie folgt festzusetzen:
Gemeindewehrführer: 170,00 Euro pro Monat
Stellv. Gemeindewehrführer: 85,00 Euro pro Monat
Gerätewart: 30,00 Euro pro Monat
Jugendwart: 30,00 Euro pro Monat
Sachverhalt
Die Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehr sind ehrenamtlich tätig. Um die besondere Verantwortung von den Funktionsträgern, die ihre Tätigkeit im Ehrenbeamtenverhältnis ausüben zu würdigen, erhalten diese eine Aufwandsentschädigung, deren monatlichen Höchstbeträge das Ministerium für Inneres, Bau und Digitalisierung durch eine Verordnung regelt. Seit dem 01.01.2014 ist eine neue Fassung der Feuerwehrentschädigungsverordnung in Kraft getreten, welche höhere Entschädigungen ermöglicht.
Gemäß § 2 (1) Nr. 5, (2) FwEntschVO M-V beträgt der Höchstsatz der Aufwandsentschädigung für den
Gemeindewehrführer: 170,00 Euro (bisher 130,00 Euro) und
seine Stellvertretung: 85,00 Euro (bisher 65,00 Euro).
Die Höhe der Entschädigung wird nach § 4 (1) FwEntschVO M-V durch Beschluss der obersten Dienstbehörde (Gemeindevertretung) bestimmt.
Personen mit besonderen Aufgaben können gemäß § 5 FwEntschVO M-V Aufwandsentschädigungen in angemessener Höhe gezahlt werden.
Der Jugendwart der FF Pudagla erhält derzeit eine Entschädigung in Höhe von 30,00 Euro. Es wird empfohlen, dem Gerätewart der Feuerwehr eine Entschädigung in Höhe von 30,00 Euro zu zahlen. Dieser Betrag wird Seitens der Amtsverwaltung als angemessen angesehen.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
---|---|---|---|---|---|
1
|
(wie Dokument)
|
53,9 kB
|
