Informationsvorlage - GVBe-0530/23
Grunddaten
- Betreff:
-
Informationen zum Sachstand Seesteg Balm
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Informationsvorlage
- Federführend:
- FD Bau
- Bearbeiter:
- Julia Renz
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Gemeindevertretung Benz
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Kenntnissnahme
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15.02.2023
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Sachverhalt
Das Ingenieurbüro D. Neuhaus und Partner aus Anklam hat eine Kostenschätzung für die Erneuerung der Steganlage in Balm erstellt. Das Leistungsverzeichnis beinhaltet den Austausch der bestehenden Holzkonstruktion durch eine Kunststoffkonstruktion aus recyceltem Material. Die geschätzten Gesamtkosten betragen 125.675,31 €. Hinsichtlich der Planung hat das Ingenieurbüro einen Tragwerksplaner konsultiert. Bei der Verwendung von Recyclingkunstoffen als Ersatz für die bestehende Holzkonstruktion ergeben sich folgende Problemstellungen:
- Aufgrund der nach bauaufsichtlicher Zulassung zulässigen Stützweiten von Kunststoffbalken müsste der Pfahlabstand auf maximal 1,50 m reduziert werden. Dies würde den Einbau weiterer Rammpfähle erforderlich machen.
- Zur Auflagerung der Bohlen wäre mindestens ein dritter Längsträger vorzusehen.
- Die statische Nachweisführung ist laut bauaufsichtlicher Zulassung auf Temperaturen bis 30°C beschränkt. Bei direkter Sonneneinstrahlung werden diese Temperaturen jedoch deutlich überschritten.
Die zusätzlich notwendigen Maßnahmen zur Herstellung geeigneter Auflagerabstände für die Tragkonstruktion und den Belag verursachen entsprechende Mehrkosten.
In Abstimmung mit dem Tragwerksplaner empfiehlt das Ingenieurbüro die Verwendung von Stahl für die Unterkonstruktion und Tropenholz für den Stegbohlenbelag. Bei dieser Variante lägen die Kosten bei den veranschlagten 125.675,31 €.
Da die Steganlage ca. 2008 mit Fördermitteln errichtet wurde, beträgt die Zweckbindung 25 Jahre. In dieser Zeit ist die Gemeinde für die Unterhaltung zuständig. Es wurde bereits ein Antrag auf Verkürzung der Zweckbindung beim Landesförderinstitut gestellt, damit erneut ein Fördermittelantrag gestellt werden kann. Eine Antwort ist noch ausbleibend. Die entsprechenden Kosten wurden in der Haushaltsplanung berücksichtigt.
Finanz. Auswirkung
GESAMTKOSTEN |
AUFWAND/AUSZAHLUNG IM LFD. HH-JAHR |
AUFWAND/AUSZAHLUNG JÄHRL. |
ERTRAG/EINZAHLUNG JÄHRL. |
00,00 € |
00,00 € |
00,00 € |
00,00 € |
FINANZIERUNG DURCH |
VERANSCHLAGUNG IM HAUSHALTSPLAN |
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Eigenmittel |
00,00 € |
Im Ergebnishaushalt |
Ja / Nein |
Kreditaufnahme |
00,00 € |
Im Finanzhaushalt |
Ja / Nein |
Förderung |
00,00 € |
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Erträge |
00,00 € |
Produktsachkonto |
00000-00 |
Beiträge |
00,00 € |
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