Beschlussvorlage - GVBe-0525/23

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

1.

Der Geltungsbereich ist dem Entwurf der 1. Ergänzung und 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 12 „Am Balmer See“ der Gemeinde Benz zu entnehmen. Der Abwägungsbeschluss wird für den Entwurf der 1. Ergänzung und 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 12 „Am Balmer See“ gefasst.

 

2.

Die zum Entwurf der 1. Ergänzung und 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 12 „Am Balmer See“ der Gemeinde Benz eingegangenen Stellungnahmen der Behörden, sonstigen Träger öffentlicher Belange, Nachbargemeinden hat die Gemeindevertretung Benz geprüft und das Ergebnis im beiliegenden Abwägungsvorschlag formuliert.

 

3.

Die Gemeindevertretung beschließt, dem der Beschlussvorlage beigefügten Abwägungsvorschlag zuzustimmen.

 

4.

Der Bürgermeister wird beauftragt, die Behörden, sonstigen Träger öffentlicher Belange und Nachbargemeinden, die im Rahmen der Beteiligung eine Stellungnahme abgegeben haben, von diesem Ergebnis in Kenntnis zu setzen.

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Sachverhalt

 

Sachverhalt:

 

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Benz hat in ihrer Sitzung am 30. August 2022 den Entwurfs- und Auslegungsbeschluss für den Entwurf der Satzung der 1. Ergänzung und 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 12 „Am Balmer See“ der Gemeinde Benz, OT Balm mit Begründung und Umweltbericht gefasst.

 

Die Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB, die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB sowie der Nachbargemeinden gemäß § 2 Abs. 2 BauGB wurden durchgeführt.

 

Der Inhalt der eingegangenen Stellungnahmen und der Abwägungsvorschlag sind in den als Anlage beigefügten Abwägungstabellen aufgeführt.

 

Die Stellungnahmen wurden vom Amt Usedom-Süd geprüft und mit dem Ergebnis entsprechend der Anlage zu diesem Beschluss abgewogen.

 

Das Ergebnis der Prüfung ist in der beigefügten Anlage zur Beschlussfassung zu entnehmen. Vom Ergebnis der Abwägung sind diejenigen, die Stellungnahmen abgegeben haben, unter Angabe der Gründe zu unterrichten.

 

Bei der Abstimmung über die Beschlussvorlage sind die Bestimmungen des § 24 der Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern einzuhalten.

 

 

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Finanz. Auswirkung

 

GESAMTKOSTEN

AUFWAND/AUSZAHLUNG IM LFD. HH-JAHR

AUFWAND/AUSZAHLUNG JÄHRL.

ERTRAG/EINZAHLUNG JÄHRL.

00,00 €

00,00 €

00,00 €

00,00 €

FINANZIERUNG DURCH        

VERANSCHLAGUNG IM HAUSHALTSPLAN

Eigenmittel

00,00 €

Im Ergebnishaushalt

Ja / Nein

Kreditaufnahme

00,00 €

Im Finanzhaushalt

Ja / Nein

Förderung

00,00 €

 

 

Erträge

00,00 €

Produktsachkonto

00000-00

Beiträge

00,00 €

 

 

 

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Anlagen

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