Beschlussvorlage - AAS-0149/23
Grunddaten
- Betreff:
 - 
Beschluss über die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan 2023 des Amtes Usedom-Süd
 
- Status:
 - öffentlich (Vorlage freigegeben)
 
- Vorlageart:
 - Beschlussvorlage
 
- Federführend:
 - Fachbereich II (Kämmerei)
 
- Bearbeiter:
 - Jana Lange
 
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA | 
|---|---|---|---|---|
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●
Geplant
 
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 | 
 Amtsausschuss des Amtes Usedom Süd 
 | 
 Entscheidung 
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 31.01.2023 
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Beschlussvorschlag
Der Amtsausschuss des Amtes „Usedom-Süd“ beschließt die Haushaltssatzung nebst Haushaltsplan für das Jahr 2023 wie folgt:
					§ 1
Ergebnis- und Finanzhaushalt
				
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2023 wird
1. im Ergebnishaushalt auf
| 
									 
  | 
								
									 Ansatz 2023  | 
							
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									 einen Gesamtbetrag der Erträge von  | 
								
									 2.963.400  | 
							
| 
									 einen Gesamtbetrag der Aufwendungen von  | 
								
									 3.310.900  | 
							
| 
									 ein Jahresergebnis nach Veränderung der Rücklagen von  | 
								
									 -347.500  | 
							
2. im Finanzhaushalt auf
| 
									 
  | 
								
									 
  | 
								
									 Ansatz 2023  | 
							
| 
									 a)  | 
								
									 einen Gesamtbetrag der laufenden Einzahlungen von  | 
								
									 2.885.400  | 
							
| 
									 
  | 
								
									 einen Gesamtbetrag der laufenden Auszahlungen* von  | 
								
									 3.249.500  | 
							
| 
									 
  | 
								
									 einen jahresbezogenen Saldo der laufenden Ein- und Auszahlungen von  | 
								
									 -364.100  | 
							
| 
									 b)  | 
								
									 einen Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der Investitionstätigkeit von  | 
								
									 --  | 
							
| 
									 
  | 
								
									 einen Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit von  | 
								
									 --  | 
							
| 
									 
  | 
								
									 einen Saldo der Ein- und Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit von  | 
								
									 --  | 
							
festgesetzt.
*einschließlich Auszahlungen für die planmäßige Tilgung von Krediten für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen.
					§ 2
Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen
				
Kredite zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen werden nicht veranschlagt.
					§ 3
Verpflichtungsermächtigungen
				
Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.
					§ 4
Kassenkredite
				
					Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird festgesetzt auf 288.500 EUR.
 
				
					§ 5
Amtsumlage
				
1. Die Amtsumlage wird auf 15,16 v. H. der Umlagegrundlagen festgesetzt.
					§ 6
Stellen gemäß Stellenplan
				
Die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen beträgt 37,72 Vollzeitäquivalente (VzÄ).
§ 7
Weitere Vorschriften
- Auf die Einzeldarstellung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen unterhalb der Wertgrenze von 100.000 € kann gem. § 4 Abs.7 GemHVO-Doppik verzichtet werden.
 - Im Sinne des § 48 Abs. 2 Nummer 1 der Kommunalverfassung ist
 
a) ein entstehender Jahresfehlbetrag / jahresbezogener negativer Saldo der laufenden Ein- und Auszahlungen erheblich, wenn er 10 v.H. der Gesamtauszahlungen überschreitet,
b) die Erhöhung eines bereits ausgewiesenen Jahresfehlbetrages / jahresbezogenen negativen Saldos der laufenden Ein- und Auszahlungen wesentlich, wenn er 10 v.H. der Gesamtauszahlungen überschreitet.
- Im Sinne des § 48 Abs. 2 Nummer 2 Kommunalverfassung sind nicht veranschlagte oder zusätzliche Aufwendungen / Auszahlungen erheblich, wenn sie im Einzelfall 10 v. H. der Gesamtauszahlungen übersteigen.
 - Im Sinne des § 48 Abs. 3 Nummer 1 Kommunalverfassung sind unabweisbare Auszahlungen für Investitionen geringfügig, wenn sie 10 v.H. der Gesamtauszahlungen nicht übersteigen.
 - Im Sinne des § 48 Absatz 3 Nummer 2 Kommunalverfassung gilt eine Abweichung vom Stellenplan als geringfügig, wenn sie 1 Vollzeitäquivalente nicht übersteigt.
 
Nachrichtliche Angaben:
| 
									 
  | 
								
									 31.12.2023  | 
							
| 
									 Zum Ergebnishaushalt: Das Ergebnis zum 31. Dezember des Haushaltsjahres beträgt voraussichtlich  | 
								
									 -141.161  | 
							
| 
									 Zum Finanzhaushalt: Der Saldo der laufenden Ein- und Auszahlungen zum 31. Dezember des Haushaltsjahres beträgt voraussichtlich  | 
								
									 638.264  | 
							
| 
									 Zum Eigenkapital: Der Stand des Eigenkapitals zum 31. Dezember des Haushaltsjahres beträgt voraussichtlich  | 
								
									 0  | 
							
| 
									 Der nicht durch Eigenkapital gedeckte Fehlbetrag zum 31. Dezember des Haushaltsjahres beträgt voraussichtlich  | 
								
									 1.246.502  | 
							
Finanz. Auswirkung
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							 GESAMTKOSTEN  | 
						
							 AUFWAND/AUSZAHLUNG IM LFD. HH-JAHR  | 
						
							 AUFWAND/AUSZAHLUNG JÄHRL.  | 
						
							 ERTRAG/EINZAHLUNG JÄHRL.  | 
					
| 
							 00,00 €  | 
						
							 00,00 €  | 
						
							 00,00 €  | 
						
							 00,00 €  | 
					
| 
							 FINANZIERUNG DURCH  | 
						
							 VERANSCHLAGUNG IM HAUSHALTSPLAN  | 
					||
| 
							 Eigenmittel  | 
						
							 00,00 €  | 
						
							 Im Ergebnishaushalt  | 
						
							 Ja / Nein  | 
					
| 
							 Kreditaufnahme  | 
						
							 00,00 €  | 
						
							 Im Finanzhaushalt  | 
						
							 Ja / Nein  | 
					
| 
							 Förderung  | 
						
							 00,00 €  | 
						
							 
  | 
						
							 
  | 
					
| 
							 Erträge  | 
						
							 00,00 €  | 
						
							 Produktsachkonto  | 
						
							 00000-00  | 
					
| 
							 Beiträge  | 
						
							 00,00 €  | 
						
							 
  | 
						
							 
  | 
					
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
|---|---|---|---|---|---|
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 1 
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 (wie Dokument) 
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 16,5 MB 
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