Informationsvorlage - GVRa-0467/22
Grunddaten
- Betreff:
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Beratung über den Antrag gemäß § 5 der Geschäftsordnung - Missbilligung des Bürgermeisters zur Aktion "Licht aus" - eingereicht von der CDU-Fraktion
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Informationsvorlage
- Federführend:
- FD zentrale Dienste
- Bearbeiter:
- Isabell Gottschling
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Gemeindevertretung Rankwitz
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Entscheidung
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14.11.2022
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Sachverhalt
Begründung: Am 3. Oktober 2022 überschritt Bürgermeister Arno Volkwardt seine Kompetenz, indem er ohne einen Beschluss der Gemeindevertretung eine oder mehrere Personen anwies, die Straßenbeleuchtung im Gemeindegebiet Rankwitz auszuschalten. Aus diesem Grund stellt die CDU-Fraktion den Antrag, dem Bürgermeister durch Beschluss der Gemeindevertretung im öffentlichen Teil eine Missbilligung auszusprechen.
Diese missbräuchliche Amtshandlung unter Einbeziehung vorher unschuldiger Helfer (Aushänge in den Bekanntmachungskästen, Ausschalten des Lichtes in jedem Ortsteil) bedarf der lückenlosen Aufklärung.
Anmerkung des Leitenden Verwaltungsbeamten:
Die Aktion, am 03.10.2022 symbolisch die Straßenbeleuchtung abzuschalten, war eine Initiative der Bürgermeister des Amtes, Stolpe a.U. ausgenommen.
Das Straßen- und Wegegesetz in unserem Bundesland regelt ausdrücklich nicht eine Pflicht, öffentliche Straßen und Wege zu beleuchten und von daher hat es hierzu auch keines Beschlusses der Gemeindevertretung bedurft, sondern fällt als Angelegenheit der lfd. Verwaltung in die Zuständigkeit des Bürgermeisters.
Auch wurde nicht gegen das den Bürgermeistern obliegende Neutralitätsgebot verstoßen.