Beschlussvorlage - GVZe-0410/22

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Zempin beschließt, die Höhe der Aufwandsentschädigung für Funktionsträger der Freiwilligen Feuerwehr der Gemeinde Zempin wie folgt festzusetzen:

 

Gemeindewehrführer:   170,00 Euro pro Monat

Stellv. Gemeindewehrführer:  85,00 Euro pro Monat

Schirrmeister:    50,00 Euro pro Monat

Ausbilder:     50,00 Euro pro Monat

Jugendwart:     50,00 Euro pro Monat

Stellv. Jugendwart:    30,00 Euro pro Monat

Atemschutzgerätewart:   50,00 Euro pro Monat

 

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Sachverhalt

Die Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehr sind ehrenamtlich tätig. Um die besondere Verantwortung von den Funktionsträgern, die ihre Tätigkeit im Ehrenbeamtenverhältnis ausüben zu würdigen, erhalten diese eine Aufwandsentschädigung, deren monatlichen Höchstbeträge das Ministerium für Inneres, Bau und Digitalisierung durch eine Verordnung regelt. Seit dem 01.01.2014 ist eine neue Fassung der Feuerwehrentschädigungsverordnung in Kraft getreten, welche höhere Entschädigungen ermöglicht.

 

Gemäß § 2 (1) Nr. 5, (2) FwEntschVO M-V beträgt der Höchstsatz der Aufwandsentschädigung für den

 

Gemeindewehrführer: 170,00 Euro (bisher 150,00 Euro) und

seine Stellvertretung:  85,00 Euro (bisher 75,00 Euro).

 

Die Höhe der Entschädigung wird nach § 4 (1) FwEntschVO M-V durch Beschluss der obersten Dienstbehörde (Gemeindevertretung) bestimmt.

 

 

 

 

Personen mit besonderen Aufgaben können gemäß § 5 FwEntschVO M-V Aufwandsentschädigungen in angemessener Höhe gezahlt werden.

 

Der Schirrmeister, der Ausbilder, der Atemschutzgerätewart und der Jugendwart der FF Zempin erhalten derzeit eine Entschädigung in Höhe von 50,00 Euro. Dieser Betrag wird Seitens der Amtsverwaltung als angemessen angesehen.

 

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Finanz. Auswirkung

Die Summe der zu zahlenden Aufwandsentschädigungen beträgt 5.460,00 Euro pro Jahr und wird mit Beschlussfassung im Ergebnishaushalt 2023 eingeplant.

 

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Anlagen

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