27.04.2016 - 7 Satzungsbeschluss über die 1. Änderung und Ergä...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Wendlandt ist von der Beschlussfassung ausgeschlossen.

 

Der Entwurf der 1. Änderung und Ergänzung des Bebauungsplanes Nr. 5 „Hafen Usedom“ in der Fassung von 06-2015 hat öffentlich ausgelegen. Die Stadtvertretung hat die eingegangenen Stellungnahmen geprüft und einen Abwägungsbeschluss gefasst.

Da der Inhalt der 1. Änderung und Ergänzung des Bebauungsplanes Nr. 5 mit den Inhalten des Flächennutzungsplanes übereinstimmt, muss keine Genehmigung beantragt werden. Die Planänderung erlangt mit Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses Rechtskraft.

 

 

Die Stadtvertretung der Stadt Usedom diskutiert über den Satzungsbeschluss.

 

Herr Dr. Jikeli merkt an, dass zur Thematik Verkehrsflächen Unvollständigkeit der Sachlage herrsche.

Herr Bergmann erklärt, dass wenn die Straße auf städtischen Grundstücken gebaut werde, keine Planfeststellung benötigt werde.

Für die Klärung des generellen Problems „Straße“ sei die Stadtvertretung der Stadt Usedom zuständig.

Bei der heutigen Beschlussfassung gehe es nur um das reine „Infrastrukturvermögen der Stadt“.

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Der Geltungsbereich der 1. Änderung und Ergänzung des Bebauungsplanes  Nr. 5 „Hafen Usedom“  umfasst folgende Grundstücke:

 

Gemarkung Usedom

Flur 16

Flurstücke10/2 tw., 11 tw., 12 tw., 13 tw., 14 tw., 15 tw., 18/5 tw., 20 tw., und eine                                           unvermessene, bereits inkommunalisierte Teilfläche des Usedomer                                           See`s

Flur6

Flurstück98/2 tw.

Fläche10.000 m²

 

Das Planänderungsgebiet befindet sich im Geltungsbereich des rechtskräftigen Bebauungsplanes Nr. 5 „Hafen Usedom mit einer geringfügigen Ergänzung.

Es  wird im Norden, Westen und Osten durch die Wohnbebauung an der Wieckstraße und im Süden durch eine Fläche für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Natur und Landschaft  begrenzt.

 

1.

Die zum Entwurf der 1. Änderung und Ergänzung des Bebauungsplanes Nr. 5 „Hafen Usedom“ von 06-2015 eingegangenen Stellungnahmen der Behörden, sonstigen Träger öffentlicher Belange, Nachbargemeinden und Bürger hat die Stadtvertretung Usedom am 27.04.2016 geprüft.

 

2.

Aufgrund § 10 des Baugesetzbuches in der Fassung vom 23.09.2004 (BGBl. I, S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 6 des Gesetzes vom 20. Oktober 2015 (BGBl. I S. 1722) sowie nach  § 86 der Landesbauordnung  M -V vom 18.04.2006 (Gesetz- und Verordnungsblatt

M-V 2006, Nr. 5 S. 102 ff.), zuletzt geändert am 21. Dezember 2015 (GVOBl. M-V S. 590), berichtigt am 20. Januar 2016 (GVOBl. S. 28) sowie § 11 Abs. 3 BNatSchG vom 29.07.2009 (BGBl. 2009, S. 2542), zuletzt geändert durch Art. 421 V v. 31.8.2015 I 1474, beschließt die Stadtvertretung Usedom die 1. Änderung und Ergänzung des  Bebauungsplanes Nr. 5 „Hafen Usedom“, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A)  und dem Text (Teil B), als Satzung.

 

3.

Die Begründung mit Umweltbericht wird gebilligt.

 

4.

Der Bürgermeister wird beauftragt, den Satzungsbeschluss über die 1. Änderung und Ergänzung des Bebauungsplanes Nr. 5 „Hafen Usedom“ alsdann ortsüblich bekannt zu machen; dabei ist auch anzugeben, wo der Plan mit Begründung während der Dienststunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.

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Beschluss-Nr.: StV-0125/16

Ja-Stimmen: 9

Enthaltungen: 1

Mitwirkungsverbot: 1

 

Bemerkung: Auf Grund des § 24 der Kommunalverfassung M/V war Herr Wendlandt von der Beratung und Beschlussfassung ausgeschlossen.

 

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Anlagen zur Vorlage