27.04.2016 - 6 Abwägungsbeschluss zum Entwurf der 1. Änderung ...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Wendlandt ist von der Beschlussfassung ausgeschlossen.

 

Die Stadtvertretung der Stadt Usedom diskutiert über den Abwägungsbeschluss zum Entwurf der 1. Änderung und Ergänzung des B-Plan Nr. 5 „Hafen Usedom“ in der Fassung von 06-2015.

 

Frau Lühmann-Jeweski hinterfragt die Geländehöhen im gesamten Plangebiet. Die Erhöhung wird an der Kaimauer erfolgen, so Herr Storrer.

 

Herr Dr. Jikeli bittet das Planungsbüro, den Teil der Stellungnahmen dem nicht vollumfänglich gefolgt werden kann (Seite 3 des Berichts), zu erklären.

 

Außerdem bittet er der SPD/Linke-Fraktion, die vollständige Stellungnahme des Landesamtes für Kultur- und Denkmalpflege vom 04.03.2016 zur Thematik zu kommen zu lassen.

 

Zur Stellungnahme des Landesamtes für Landwirtschaft, Lebensmitteltechnik und Fischerei M-V bittet Herr Dr. Jikeli zu überprüfen, ob der Abriss der drei Fischergebäude wirklich notwendig ist.

Hierzu wird auch noch einmal in der Lenkungsgruppe beraten werden, so der Bürgermeister.

 

Die Abwägungsempfehlung zum Hafenausbau möge beinhalten, dass eine Gegenüberstellung der Planung mit bzw. ohne Verfüllung des Hafenbeckens erfolgt ist, so Herr Dr. Jikeli.

 

Abschließend bleibt zu Ergänzen, dass bis zum heutigen Tag keine abschließende Lösung zur Thematik Umgehungsstraße gefunden worden ist.

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1.

Die zum Entwurf der 1. Änderung und Ergänzung des Bebauungsplanes Nr. 5 „Hafen Usedom“ in der Fassung von 06-2015 eingegangenen Stellungnahmen der Behörden, sonstigen Träger öffentlicher Belange, Nachbargemeinden und Bürger hat die Stadtvertretung Usedom geprüft und das Ergebnis im beiliegenden Abwägungsvorschlag formuliert.

 

2.

Die Stadtvertretung beschließt, dem der Beschlussvorlage beigefügten Abwägungsvorschlag zuzustimmen.

 

3.

Der Bürgermeister wird beauftragt, die Behörden, sonstigen Träger öffentlicher Belange,  Nachbargemeinden und Bürger, die Stellungnahmen eingereicht haben, von diesem Ergebnis in Kenntnis zu setzen.

 

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Beschluss.Nr.: StV-0121/15

Ja-Stimmen: 9

Enthaltungen: 1

Mitwirkungsverbot: 1

 

Bemerkung: Auf Grund des § 24 der Kommunalverfassung M/V war Herr Wendlandt von der Beratung und Beschlussfassung ausgeschlossen.

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Anlagen zur Vorlage