30.09.2015 - 8 Beschluss zur Fortschreibung des Haushaltssiche...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

Die Stadt Usedom kann den Haushaltsausgleich nicht mehr erreichen. Nach § 43 Abs. 7 Kommunalverfassung M-V ist in solchen Fällen ein Haushaltssicherungskonzept zu erstellen, in dem die Ursachen für den unausgeglichenen Haushalt beschrieben und Maßnahmen dargestellt werden, durch die der Haushaltsausgleich und eine geordnete Haushaltswirtschaft auf Dauer sichergestellt werden. Es ist der Zeitraum anzugeben, innerhalb dessen der Haushaltsausgleich wieder erreicht wird.

Frau Mittelstädt gibt Ausführungen zum derzeitigen Stand des Haushaltes der Stadt Usedom. Die Stadt hätte keinen ausgeglichenen Finanz- und Ergebnishauhalt mehr.

 

Zudem sei der aktuelle Orientierungserlass für die Steuern 2016 eingegangen. Der Landesdurchschnitt belaufe sich wie folgt:

-          Grundsteuer A: 282 %

-          Grundsteuer B: 354 %

-          Gewerbesteuer: 322 %

 

Die Stadtvertretung der Stadt Usedom diskutiert über die Erhebung der Steuersätze.

 

Es wird folgender Vorschlag zur Erhöhung der Steuern gemacht:

- Grundsteuer A: 300 % Abstimmung: 8 Ja-Stimmen, 5 Nein-Stimmen

- Grundsteuer B: 385 %Abstimmung: 7 Ja-Stimmen, 4 Nein-Stimmen, 2 Enthaltungen

- Gewerbesteuer: 380 %Abstimmung: 7 Ja-Stimmen, 5 Nein-Stimmen, 1 Enthaltung

 

Dieses wird mehrheitlich durch die Stadtvertretung der Stadt Usedom befürwortet.

 

Es folgt eine rege Diskussion. Der CDU/UBL Fraktion wäre es nicht verständlich, warum diese sich gegen die Steuersätze wehren würden. Bereits mehrfach wurde hierüber beraten und gemeinsam nach einer einheitlichen Lösung gesucht.

Am heutigen Abend versuche die SPD/Linke Fraktion die CDU/UBL-Fraktion hierfür verantwortlich zu machen.

 

Weiterhin solle mit aufgenommen werden, dass die Gemeinde jedes Jahr erneut über Steueranpassungen berät und gegebenfalls neu anpasst.

 

Der Bürgermeister lässt über das Haushaltssicherungskonzept abstimmen.

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Die Stadtvertretung der Stadt Usedom beschließt die Fortschreibung des Haushaltssicherungskonzeptes für das Haushaltsjahr 2015 und erklärt dessen Inhalte für die weitere Mittelbewirtschaftung als verbindlich.

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Beschluss-Nr.: StV-0115/15

Ja-Stimmen: 8

Nein-Stimmen:2

Enthaltungen: 3

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