24.05.2022 - 7 Beratung und Beschlussfassung über die Haushalt...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Kindler erläutert, dass die Ergebnisse der letzten Beratung durch die Kämmerin eingearbeitet worden sind.

Herr Biedenweg erfragt, ob die Straßenbeleuchtung - in den 18.000 € Bäderstraße mit aufgenommen seien.

Hierzu hätte der Bürgermeister mit dem Elektriker gesprochen. Die Leuchtköpfe sollen gedreht werden, um die Situation zu verbessern. Sollte also finanziell ausreichen.

 

Weiter erfragt Herr Biedenweg, weshalb der Ausbau der Waldstraße nicht im Haushalt dargestellt wurde. Dieses könne Herr Kindler nicht beantworten.

 

Zum Stellenplan des Eigenbetriebes erklärt Herr Biedenweg, dass auf Seite 157: die zusätzlichen Reinigungskräfte nur einnehmen, wenn Personalleasing nichts wird? Warum sind die zwei Stellen dennoch drin?

Stellen sollten vorgehalten werden, so Herr Kindler. Unbesetzt, aber zur Sicherheit, wenn das Personalleasing mal in die Bresche geht.

Es bestehe aber die Gefahr, dass diese über eine Eilentscheidung dann doch besetzt werden, so Herr Biedenweg.

Diese Stellen also streichen oder mit Sperrvermerk versehen!

Den Sperrvermerk hält auch der Bürgermeister für eine gute Idee!

 

Die Eingruppierung des Eigenbetriebsleiters - Bewertung HH-Jahr 2022 EG 12! Dieser Vorgang ist wohl bei der Rechtsaufsicht zur Prüfung, so Herr Biedenweg. Also ist im Stellenplan entweder die EG 11 am 30.06. des Vorjahres falsch oder aber die für das Haushaltsjahr 2022.

Die Gemeindevertretung hat bis dato keine Stellenbewertung vorgelegt bekommen, geschweige denn beschlossen. Daher erfolgt der Antrag im Stellenplan für 2022 es bei EG 11 zu belassen.

Alle Stellen des Eigenbetriebes wurden von einem unabhängigen Gutachter geprüft, so Herr Wolf.

 

Herr Wöllner erfragt auf Seite 139 Wirtschaftsplan KV die Anschaffung der Klimaanlage für Haus des Gastes. Dieses sei korrekt, so der Bürgermeister. Hierzu erfragt Herr Wöllner wie es sich mit dem Stromverbrauch verhalten. Die Anschaffung wurde weiter auch nicht im Betriebsausschuss beraten.

 

Weiter erscheinen Herrn Wöllner auf Seite 144 - DLRG Kosten sehr hoch mit 49T€ für Technik etc.. Dieses war so im Betriebsausschuss: 40T für den Turm, 5 Kamera, 4 Technik, so Herr Biedenweg.

Auch die Klimaanlage wurde mit 25 T empfohlen.

 

 

Anträge:

 

Sperrvermerk für die Stellen 32 und 33 nur besetzen, wenn Personalleasing dauerhaft ausfällt:

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen:     6

Enthaltungen: 2

 

 

EB Leiter auf EG 11 belassen:

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen:     5

Enthaltungen: 3

 

Seite 139 Klimaanlage 10.000 €

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen:     7

Enthaltungen: 1

 

Fahrzeuge Seite 149: für 194T Fahrzeuge kaufen? Berücksichtigung Entwicklung Betriebsergebnis so Wöllner. Wirtschaftlichkeitsbetrachtung Leasing und Kauf? Wurde im Betriebsausschuss gefordert, liegt aber nicht vor.

Antrag Wöllner: diese Position streichen. EB kann Leasing Variante dann in den Betriebsausschuss bringen. - Wöllner zieht seinen Antrag zurück.

Antrag Herr Biedenweg: Sperrvermerk für alle drei geplanten Fahrzeuge bis durch Wirtschaftlichkeitsberechnung nachgewiesen ob Kauf oder Leasing

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen:     9

Nein-Stimmen:  1

Enthaltungen:   1

 

Herr Wöllner bittet darum, zu Sani Sanierungen zu prüfen, ob Fördermöglichkeiten in Zukunft bestehen!

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Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ückeritz beschließt, die Haushaltssatzung nebst Haushaltsplan für das Jahr 2022 wie folgt:

 

§ 1
Ergebnis- und Finanzhaushalt

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2022 wird

1. im Ergebnishaushalt auf

 

Ansatz 2022

einen Gesamtbetrag der Erträge von

1.689.500

der Gesamtbetrag der Aufwendungen von

1.678.700

ein Jahresergebnis nach Veränderung der Rücklagen von

17.500

 

2. im Finanzhaushalt auf

 

 

Ansatz 2022

a)

einen Gesamtbetrag der laufenden Einzahlungen von

1.459.900

 

einen Gesamtbetrag der laufenden Auszahlungen* von

1.398.800

 

einen jahresbezogenen Saldo der laufenden Ein- und Auszahlungen von

61.100

b)

einen Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der Investitionstätigkeit von

109.500

 

einen Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit von

799.400

 

der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit von

-689.900

festgesetzt.

*einschließlich Auszahlungen für die planmäßige Tilgung von Krediten für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen.

§ 2
Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen

Kredite zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen werden nicht veranschlagt.

§ 3
Verpflichtungsermächtigungen

Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.

§ 4
Kassenkredite

Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird festgesetzt auf 145.900 EUR.
 

§ 5
Hebesätze

Die Hebesätze für die Realsteuern werden wie folgt festgesetzt:

Hebesätze für Realsteuern

 

 

 

v. H.

1.

a)

Grundsteuer für die land- und forstwirtschaftlichen Flächen (Grundsteuer A) auf

323

 

b)

Grundsteuer für die Grundstücke (Grundsteuer B) auf

427

2.

 

Gewerbesteuer auf

381

 

§ 6
Stellen gemäß Stellenplan

Die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen beträgt 0 Vollzeitäquivalente (VzÄ).

§ 7

Weitere Vorschriften

  1. Auf die Einzeldarstellung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen unterhalb der Wertgrenze von 100.000 € kann gem. § 4 Abs.7 GemHVO-Doppik verzichtet werden.
  2. Im Sinne des § 48 Abs. 2 Nummer 1 der Kommunalverfassung ist

a) ein entstehender Jahresfehlbetrag / jahresbezogener negativer Saldo der laufenden Ein- und Auszahlungen erheblich, wenn er 10 v.H. der Gesamtauszahlungen überschreitet,

b) die Erhöhung eines bereits ausgewiesenen Jahresfehlbetrages / jahresbezogenen negativen Saldos der laufenden Ein- und Auszahlungen wesentlich, wenn er 10 v.H. der Gesamtauszahlungen überschreitet.

  1. Im Sinne des § 48 Abs. 2 Nummer 2 Kommunalverfassung sind nicht veranschlagte oder zusätzliche Aufwendungen / Auszahlungen erheblich, wenn sie im Einzelfall 10 v. H. der Gesamtauszahlungen übersteigen.
  2. Im Sinne des § 48 Abs. 3 Nummer 1 Kommunalverfassung sind unabweisbare Auszahlungen für Investitionen geringfügig, wenn sie 10 v.H. der Gesamtauszahlungen nicht übersteigen.
  3. Im Sinne des § 48 Absatz 3 Nummer 2 Kommunalverfassung gilt eine Abweichung vom Stellenplan als geringfügig, wenn sie 1 Vollzeitäquivalente nicht übersteigt.

Nachrichtliche Angaben:

 

31.12.2022

Zum Ergebnishaushalt: Das Ergebnis zum 31. Dezember des Haushaltsjahres beträgt voraussichtlich

2.742.762

Zum Finanzhaushalt: Der Saldo der laufenden Ein- und Auszahlungen zum 31. Dezember des Haushaltsjahres beträgt voraussichtlich

2.320.319

Zum Eigenkapital: Der Stand des Eigenkapitals zum 31. Dezember des Haushaltsjahres beträgt voraussichtlich

9.954.703

 

§ 8 Eigenbetrieb Kurverwaltung

Der Wirtschaftsplan wird mit folgenden Festsetzungen beschlossen:

Euro

Erfolgsplan

Gesamtbetrag der Erträge

3.750.000

Gesamtbetrag der Aufwendungen

3.623.000

Jahresergebnis

127.000

 

Finanzplan

Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der laufenden Geschäftstätigkeit

3.535.000

Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der laufenden Geschäftstätigkeit

3.213.000

Saldo der Ein- und Auszahlungen aus der laufenden Geschäftstätigkeit

322.000

 

Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der Investitionstätigkeit

0

Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit

1.877.000

Saldo der Ein- und Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit

-1.877.000

 

Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der Finanzierungstätigkeit

0

Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der Finanzierungstätigkeit

51.000

Saldo der Ein- und Auszahlungen aus der Finanzierungstätigkeit

-51.000

 

Zahlungswirksame Veränderung des Finanzmittelfonds

-1.606.000

 

Festsetzungen unter Genehmigungsvorbehalt

 

Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen mit Ausnahme von Umschuldungen

0

 

Höchstbetrag der Kredite zur Sicherung der Zahlungsfähigkeit

353.000

 

Gesamtbetrag der vorgesehenen Verpflichtungsermächtigungen

0

 

In der Stellenübersicht ausgewiesene Stellen in Vollzeitäquivalenten

33,0256

 

Sonstige Angaben

 

Gesamtbetrag der aus Wirtschaftsplänen der Vorjahre voraussichtlich fortgeltenden Kreditermächtigungen

0

Finanzmittelbestand am Ende der Periode

228.000

Wertansatz des Eigenkapitals in der Bilanz zum 31.12.2020

4.887.000

Wertansatz des Eigenkapitals in der Bilanz zum 31.12.2021 voraussichtlich

4.887.000

Wertansatz des Eigenkapitals in der Bilanz zum 31.12.2022 voraussichtlich

4.964.000

 

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Abstimmungsergebnis:

Anwesende Mitglieder

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

8

6

1

1

Es waren keine Gremiumsmitglieder Aufgrund des § 24 Abs. 1 KV M-V von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

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Anlagen zur Vorlage

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