24.05.2022 - 7 Beratung und Beschlussfassung über die Haushalt...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 7
- Zusätze:
- Verfasser: Frau Lange
- Gremium:
- Gemeindevertretung Ückeritz
- Datum:
- Di, 24.05.2022
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachbereich II (Kämmerei)
- Bearbeiter:
- Jana Lange
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Herr Kindler erläutert, dass die Ergebnisse der letzten Beratung durch die Kämmerin eingearbeitet worden sind.
Herr Biedenweg erfragt, ob die Straßenbeleuchtung - in den 18.000 € Bäderstraße mit aufgenommen seien.
Hierzu hätte der Bürgermeister mit dem Elektriker gesprochen. Die Leuchtköpfe sollen gedreht werden, um die Situation zu verbessern. Sollte also finanziell ausreichen.
Weiter erfragt Herr Biedenweg, weshalb der Ausbau der Waldstraße nicht im Haushalt dargestellt wurde. Dieses könne Herr Kindler nicht beantworten.
Zum Stellenplan des Eigenbetriebes erklärt Herr Biedenweg, dass auf Seite 157: die zusätzlichen Reinigungskräfte nur einnehmen, wenn Personalleasing nichts wird? Warum sind die zwei Stellen dennoch drin?
Stellen sollten vorgehalten werden, so Herr Kindler. Unbesetzt, aber zur Sicherheit, wenn das Personalleasing mal in die Bresche geht.
Es bestehe aber die Gefahr, dass diese über eine Eilentscheidung dann doch besetzt werden, so Herr Biedenweg.
Diese Stellen also streichen oder mit Sperrvermerk versehen!
Den Sperrvermerk hält auch der Bürgermeister für eine gute Idee!
Die Eingruppierung des Eigenbetriebsleiters - Bewertung HH-Jahr 2022 EG 12! Dieser Vorgang ist wohl bei der Rechtsaufsicht zur Prüfung, so Herr Biedenweg. Also ist im Stellenplan entweder die EG 11 am 30.06. des Vorjahres falsch oder aber die für das Haushaltsjahr 2022.
Die Gemeindevertretung hat bis dato keine Stellenbewertung vorgelegt bekommen, geschweige denn beschlossen. Daher erfolgt der Antrag im Stellenplan für 2022 es bei EG 11 zu belassen.
Alle Stellen des Eigenbetriebes wurden von einem unabhängigen Gutachter geprüft, so Herr Wolf.
Herr Wöllner erfragt auf Seite 139 Wirtschaftsplan KV die Anschaffung der Klimaanlage für Haus des Gastes. Dieses sei korrekt, so der Bürgermeister. Hierzu erfragt Herr Wöllner wie es sich mit dem Stromverbrauch verhalten. Die Anschaffung wurde weiter auch nicht im Betriebsausschuss beraten.
Weiter erscheinen Herrn Wöllner auf Seite 144 - DLRG Kosten sehr hoch mit 49T€ für Technik etc.. Dieses war so im Betriebsausschuss: 40T für den Turm, 5 Kamera, 4 Technik, so Herr Biedenweg.
Auch die Klimaanlage wurde mit 25 T empfohlen.
Anträge:
Sperrvermerk für die Stellen 32 und 33 nur besetzen, wenn Personalleasing dauerhaft ausfällt:
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: 6
Enthaltungen: 2
EB Leiter auf EG 11 belassen:
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: 5
Enthaltungen: 3
Seite 139 Klimaanlage 10.000 €
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: 7
Enthaltungen: 1
Fahrzeuge Seite 149: für 194T Fahrzeuge kaufen? Berücksichtigung Entwicklung Betriebsergebnis so Wöllner. Wirtschaftlichkeitsbetrachtung Leasing und Kauf? Wurde im Betriebsausschuss gefordert, liegt aber nicht vor.
Antrag Wöllner: diese Position streichen. EB kann Leasing Variante dann in den Betriebsausschuss bringen. - Wöllner zieht seinen Antrag zurück.
Antrag Herr Biedenweg: Sperrvermerk für alle drei geplanten Fahrzeuge bis durch Wirtschaftlichkeitsberechnung nachgewiesen ob Kauf oder Leasing
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: 9
Nein-Stimmen: 1
Enthaltungen: 1
Herr Wöllner bittet darum, zu Sani Sanierungen zu prüfen, ob Fördermöglichkeiten in Zukunft bestehen!
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ückeritz beschließt, die Haushaltssatzung nebst Haushaltsplan für das Jahr 2022 wie folgt:
§ 1
Ergebnis- und Finanzhaushalt
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2022 wird
1. im Ergebnishaushalt auf
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Ansatz 2022 |
einen Gesamtbetrag der Erträge von |
1.689.500 |
der Gesamtbetrag der Aufwendungen von |
1.678.700 |
ein Jahresergebnis nach Veränderung der Rücklagen von |
17.500 |
2. im Finanzhaushalt auf
|
|
Ansatz 2022 |
a) |
einen Gesamtbetrag der laufenden Einzahlungen von |
1.459.900 |
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einen Gesamtbetrag der laufenden Auszahlungen* von |
1.398.800 |
|
einen jahresbezogenen Saldo der laufenden Ein- und Auszahlungen von |
61.100 |
b) |
einen Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der Investitionstätigkeit von |
109.500 |
|
einen Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit von |
799.400 |
|
der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit von |
-689.900 |
festgesetzt.
*einschließlich Auszahlungen für die planmäßige Tilgung von Krediten für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen.
§ 2
Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen
Kredite zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen werden nicht veranschlagt.
§ 3
Verpflichtungsermächtigungen
Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.
§ 4
Kassenkredite
Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird festgesetzt auf 145.900 EUR.
§ 5
Hebesätze
Die Hebesätze für die Realsteuern werden wie folgt festgesetzt:
Hebesätze für Realsteuern
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v. H. |
1. |
a) |
Grundsteuer für die land- und forstwirtschaftlichen Flächen (Grundsteuer A) auf |
323 |
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b) |
Grundsteuer für die Grundstücke (Grundsteuer B) auf |
427 |
2. |
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Gewerbesteuer auf |
381 |
§ 6
Stellen gemäß Stellenplan
Die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen beträgt 0 Vollzeitäquivalente (VzÄ).
§ 7
Weitere Vorschriften
- Auf die Einzeldarstellung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen unterhalb der Wertgrenze von 100.000 € kann gem. § 4 Abs.7 GemHVO-Doppik verzichtet werden.
- Im Sinne des § 48 Abs. 2 Nummer 1 der Kommunalverfassung ist
a) ein entstehender Jahresfehlbetrag / jahresbezogener negativer Saldo der laufenden Ein- und Auszahlungen erheblich, wenn er 10 v.H. der Gesamtauszahlungen überschreitet,
b) die Erhöhung eines bereits ausgewiesenen Jahresfehlbetrages / jahresbezogenen negativen Saldos der laufenden Ein- und Auszahlungen wesentlich, wenn er 10 v.H. der Gesamtauszahlungen überschreitet.
- Im Sinne des § 48 Abs. 2 Nummer 2 Kommunalverfassung sind nicht veranschlagte oder zusätzliche Aufwendungen / Auszahlungen erheblich, wenn sie im Einzelfall 10 v. H. der Gesamtauszahlungen übersteigen.
- Im Sinne des § 48 Abs. 3 Nummer 1 Kommunalverfassung sind unabweisbare Auszahlungen für Investitionen geringfügig, wenn sie 10 v.H. der Gesamtauszahlungen nicht übersteigen.
- Im Sinne des § 48 Absatz 3 Nummer 2 Kommunalverfassung gilt eine Abweichung vom Stellenplan als geringfügig, wenn sie 1 Vollzeitäquivalente nicht übersteigt.
Nachrichtliche Angaben:
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31.12.2022 |
Zum Ergebnishaushalt: Das Ergebnis zum 31. Dezember des Haushaltsjahres beträgt voraussichtlich |
2.742.762 |
Zum Finanzhaushalt: Der Saldo der laufenden Ein- und Auszahlungen zum 31. Dezember des Haushaltsjahres beträgt voraussichtlich |
2.320.319 |
Zum Eigenkapital: Der Stand des Eigenkapitals zum 31. Dezember des Haushaltsjahres beträgt voraussichtlich |
9.954.703 |
§ 8 Eigenbetrieb Kurverwaltung
Der Wirtschaftsplan wird mit folgenden Festsetzungen beschlossen:
Euro |
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Erfolgsplan |
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Gesamtbetrag der Erträge |
3.750.000 |
Gesamtbetrag der Aufwendungen |
3.623.000 |
Jahresergebnis |
127.000 |
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|
Finanzplan |
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Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der laufenden Geschäftstätigkeit |
3.535.000 |
Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der laufenden Geschäftstätigkeit |
3.213.000 |
Saldo der Ein- und Auszahlungen aus der laufenden Geschäftstätigkeit |
322.000 |
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|
Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der Investitionstätigkeit |
0 |
Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit |
1.877.000 |
Saldo der Ein- und Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit |
-1.877.000 |
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|
Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der Finanzierungstätigkeit |
0 |
Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der Finanzierungstätigkeit |
51.000 |
Saldo der Ein- und Auszahlungen aus der Finanzierungstätigkeit |
-51.000 |
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Zahlungswirksame Veränderung des Finanzmittelfonds |
-1.606.000 |
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Festsetzungen unter Genehmigungsvorbehalt |
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Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen mit Ausnahme von Umschuldungen |
0 |
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Höchstbetrag der Kredite zur Sicherung der Zahlungsfähigkeit |
353.000 |
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Gesamtbetrag der vorgesehenen Verpflichtungsermächtigungen |
0 |
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In der Stellenübersicht ausgewiesene Stellen in Vollzeitäquivalenten |
33,0256 |
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Sonstige Angaben |
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Gesamtbetrag der aus Wirtschaftsplänen der Vorjahre voraussichtlich fortgeltenden Kreditermächtigungen |
0 |
Finanzmittelbestand am Ende der Periode |
228.000 |
Wertansatz des Eigenkapitals in der Bilanz zum 31.12.2020 |
4.887.000 |
Wertansatz des Eigenkapitals in der Bilanz zum 31.12.2021 voraussichtlich |
4.887.000 |
Wertansatz des Eigenkapitals in der Bilanz zum 31.12.2022 voraussichtlich |
4.964.000 |
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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45,3 MB
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