24.05.2022 - 8 Beratung und Beschlussfassung über die Kooperat...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Der Bürgermeister verließt die Beschlussempfehlung einschließlich Sachverhalt.

 

Nachdem die Rechtsaufsichtsbehörde mit Mail vom 29.12.2021 eine kritische Betrachtung der bis dahin vorgelegten Vertragsentwürfe übersandt hatte, habe ich Konstrukt jetzt aus meiner Sicht vereinfacht.

Die Regelungen aus dem Entwurf des Partnerschaftsvertrages sind machbar, aber ein Vertrag dafür nicht notwendig. Nähere Erläuterungen s.u.:

 

  1. Wenn der EB seinen Mitarbeitern Räder von UsedomRad zur Erfüllung dienstlicher Tätigkeiten in Ückeritz zur Verfügung stellen will, kann er das im Rahmen einer Beauftragung tun. Regelung in einem Partnerschaftsvertrag nicht notwendig.
  2. Die gemeinsame Bewerbung am Firmensitz der UsedomRad GmbH ist ebenfalls nicht zu beanstanden, läge aber im Entscheidungsrecht des Bürgermeisters, keine vertragliche Regelung notwendig.
  3. Gegenseitige Implementierung auf den Webseiten in Ordnung, kein Vertrag erforderlich.
  4. Bewerbung des gemeindeeigenen Campingplatzes auf den Rädern der UsedomRad in bspw. UEM, HGW, neu jetzt auch Burg Stargard ist eine gute Idee, sollte aber ebenfalls in einer gesonderten Beauftragung durch den EB erfolgen.
  5. Pacht für zusätzliche Stationsflächen der UsedomRad: diese stehen i.d.R. auf Verkehrsflächen, hier einen Bodenrichtwert zu benennen ist schwierig.

Der aktuelle BRW für Bauland in Ückeritz liegt zwischen 225 € und 350 €/m² je nach Lage. Vom Höchstwert 350 € ausgegangen, 20 % angenommen, Stationsgröße i.d.R. 30 m² und einem angemessenen Pachtzins von 3,5 % entsprechend dem aktuellen Durchführungserlass zu § 56 KV M-V ergibt einen Pachtzins von 73,50 €/Jahr/Station, bei 13 Stationen 955,50 €/Jahr.

  1. Entgelt Kurkarte-Verleihvorgang:

Ursprünglich angenommen/vorgeschlagen wurde von der UR für das 1. Jahr der Pilotphase ein Betrag von 55.000 € netto. Diesen Betrag hatte ich im letzten Jahr bereits in die Kalkulation der Kurabgabe eingerechnet und festgestellt, dass eine Erhöhung der Kurabgabe zunächst nicht notwendig wäre.

Für 55.000 € können 4583 Verleihvorgänge der UR generiert werden. Eine Überprüfung der Kalkulation rege ich für Ende 2022 an.

Geht man von einer üblichen Steigerung der Nutzungszahlen durch steigende Bekanntheit und Akzeptanz ab dem 2. Jahr von etwa 30 % aus, sollte das Entgelt im Jahr 2 ebenfalls um etwa diesen Prozentsatz steigen. Vorschlag Jahr 2 = 75.000 € netto.

Für das 3. Jahr schlage ich eine Steigerung von 10-15 % vor, dann 85.000 €.

Jahr 2 = 6250 Verleihvorgänge

Jahr 3 = 7083 Verleihvorgänge

85.000 € entsprechen in etwa der Kalkulation von UsedomRad mit 0,22 € pro Übernachtung, hier aber nur die ÜN der Vollzahler mit 386.000!

Die 55.000 ÜN ermäßigte Kurabgabe und Befreiungen sind in dieser Rechnung ausdrücklich unberücksichtigt geblieben, da anderenfalls die Gemeinde diesen Kostenanteil aufbringen müsste!

 

Erfolg oder Misserfolg dieses Projektes zeigen sich durch das regelmäßige Monitoring der Nutzungszahlen.

Die vorgeschlagene Variante mit einer Laufzeit von 3 Jahren gibt beiden Parteien Sicherheit.

 

  1. Notwendige Schnittstellen zahlt jeder Vertragspartner für sein System. Für den EB Kurverwaltung belaufen sich die Kosten der AVS-Schnittstelle auf 15.000 € und können aus dem laufenden Wirtschaftsplan bereitgestellt werden.

 

Herr Biedenweg richtet seinen Dank an das Amt, Herrn Bergmann für die neuerliche Aufbereitung des Vertragskonstruktes und auch an UsedomRad Herrn Krohn und Herrn Bellinger, dass sie nach so langer Zeit dennoch zu diesem Projekt mit Ückeritz stehen. Inhalt der Zusammenarbeit ist uns allen ja hinlänglich bekannt, daher seine Hoffnung heute zu einem Beschluss zu kommen und diesen Piloten nach vorn zu bringen!

 

Herr Kindler entgegnet, dass diese Sache noch in der Beanstandung sei. Er hatte Rücksprache mit Herrn Bellinger gehalten, hatte ursprünglich Abstand genommen, jetzt würde er aber doch dazu stehen.

 

Dieses sei so nicht richtig, so Herr Biedenweg. UsedomRad hat sich von den handelnden Personen distanziert, nicht von der Sache als solches. So hätte doch auch Minister Pegel an den Bürgermeister geschrieben, dass die Landesregierung dieses Projekt ausdrücklich unterstützt.

 

Herr Wöllner erfragt, warum die Realisierung erst 2023 erfolge, warum nicht jetzt? Finanziell bekomme die Gemeinde es doch hin. Herr Bergmann erklärt, dass Herr Bellinger den Start ab 2023 wünscht. Diese Info hat eben auch der Bürgermeister.

 

Dieses sei eine gute Idee, so Herr Glanz, man könne jetzt Step by step loslegen.

Man hätte jetzt weniger Verleihvorgänge, so Herr Wöllner, da ja schon Juni, dann wird für 2022 der Jahresbetrag eben zurückgerechnet.

 

Es folgt eine Diskussion zur § 4 Haftung lt. Wöllner allgemeine Haftungsfreistellung für den Eigenbetrieb.

 

Herr Kindler erklärt, dass die AVS Schnittstelle auch noch nicht vorliege. Dafür brauche man immer einen Vertrag, so Herr Biedenweg, dann die Schnittstelle.

Herr Wöllner sei bekannt, dass es die Aussage gäbe, dass es losgehen könnte. Sollten wir unseren Gästen diesen Service bieten und das Alleinstellungsmerkmal nutzen.

 

Herr Pohl bittet um Abstimmung. Diese Dienstleistung für den Gast wollen wir alle, der Vertrag liegt vor, das Geld ist da, abstimmen.

 

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Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ostseebad Ückeritz beschließt, den vorliegenden Kooperationsvertrag zur Integration des Fahrradverleihsystems der UsedomRad GmbH in die Kur-/Gästekarte abzuschließen.

Der Vertrag hat eine Laufzeit von vorerst 3 Jahren im Rahmen des Pilotprojektes und endet am 31.12.2025. Er verlängert sich um jeweils zwei Jahre, wenn er nicht bis zum 31.10. des Laufzeitendes von einem der beiden Partner gekündigt wird.

 

Das durch die Gemeinde zu zahlende Entgelt beträgt

 in Jahr 1 = 55.000 €

 in Jahr 2 = 75.000 €

 in Jahr 3 = 85.000 €

 

jeweils zzgl. der geltenden Mehrwertsteuer.

Die Finanzierung ist aus dem Haushalt der Gemeinde – Wirtschaftsplan des Eigenbetriebes Kurverwaltung - gesichert.

 

Die Zusammenarbeit im Bereich Marketing zwischen UsedomRad und Gemeinde/Eigenbetrieb Kurverwaltung ist im Rahmen der Entscheidungsgrenzen einzelvertraglich durch den Bürgermeister bzw. den Leiter des Eigenbetriebes ist zu veranlassen.

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Abstimmungsergebnis:

Anwesende Mitglieder

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

8

6

0

2

Es waren keine Gremiumsmitglieder Aufgrund des § 24 Abs. 1 KV M-V von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

 

 

Herr Biedenweg erfragt, ob es dazu erneut einen Widerspruch mit aufschiebender Wirkung vom Bürgermeister gebe oder ob die Verwaltung/Eigenbetrieb den Beschluss umsetzen kann.

Hierrüber müsse der Bürgermeister erst eine Nacht schlafen.

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Anlagen zur Vorlage