23.05.2022 - 7 Beratung über die Aufstellung des Bebauungspla...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

Herr Biedenweg hält den Sachvortrag.

 

Herr Glanz fragt, wie es zu diesem neuen Standort gekommen ist.

Herr Pohl erläutert daraufhin die Historie und die Standortanalyse. Dies sei der einzig mögliche Standort.

 

Herr Roloff ist klar dafür herauszustellen, welche Ferienwohnungen legal errichtet wurden. Nur solche Ferienwohnungen können auch mit der Umsiedlung begründet werden.

Herr Krause gibt Herrn Roloff Recht. Durch die Umsiedlung können nicht illegal errichtete Ferienwohnungen legalisiert werden.

Herr Pohl führt aus, dass er einen Saisonbetrieb unterhält. Ohne Ferienwohnungen ist ein Neubau finanziell nicht darstellbar.

 

Herr Biedenweg fragt, ob die Aufstellung eines V-E-Plans an dieser Stelle nicht sinnvoll sei.

Herr Pohl führt aus, dass ihm das nicht möglich sei.

 

Der Bauausschuss formuliert folgende Änderung zur Beschlussvorlage:

 

Punkt 2, 9. Absatz wird wie folgt gefasst:

 

Außerhalb der Saison ist der Markt geschlossen und dem Vorhabenträger fehlen Einkünfte.               Daher ist die Errichtung von ganzjährig nutzbaren Ferienwohnungen am neuen Standort von immenser wirtschaftlicher Bedeutung, um die Wirtschaftlichkeit des Vorhabens darzustellen.

 

Der Bauausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung die Beschlussfassung unter Berücksichtigung der vorgenannten Änderungen.

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Abstimmungsergebnis:

Anwesende Mitglieder

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

6

6

0

0

Es waren keine Gremiumsmitglieder aufgrund des § 24 Abs. 1 KV M-V von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.