20.04.2022 - 6 Beschluss über den Vorentwurf und die Auslegung...

Beschluss:
abgelehnt
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Wortprotokoll

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Zirchow diskutiert über die geplante Änderung.

 

Herr Flindt würde die beiden Beschlussvorlagen so lange zurückstellen, bis die Angelegenheit mit der Zisterne/Brunnen im Baugebiet geklärt ist. Die Gemeinde benötige hier eine schriftliche Willensbekundung des Investors. Vorher sollte keiner weiteren Bebauung zugestimmt werden.

 

Herr Behn ergänzt, dass die Gemeinde dort oben den Brandschutz nicht mehr geregelt bekomme. Die Art und Weise wie die Bebauung erfolgt und in die Natur eingegriffen werde (diverse Baumfällungen), sei aus seiner Sicht nicht mehr tragbar.

 

Bereits seit 2017 diskutiere man über diese Zisterne für eine mögliche Brandbekämpfung und weder Herr Ogrodowicz, noch Herr Tarun hätten hier Abhilfe geschaffen. Das Brandschutzgesetz, so Herr Flindt, sage ganz klar aus, dass nach § 2 (1) Nr. 4 BrSchG M-V

 

„Die Gemeinden haben als Aufgaben des eigenen Wirkungskreises den abwehrenden Brandschutz und die Technische Hilfeleistung in ihrem Gebiet sicherzustellen. Sie haben dazu insbesondere die Löschwasserversorgung sicherzustellen. Stellt die Bauaufsichtsbehörde auf der Grundlage einer Stellungnahme der zuständigen Brandschutzdienststelle fest, dass im Einzelfall wegen einer erhöhten Brandlast oder Brandgefährdung eine besondere Löschwasserversorgung erforderlich ist, hat hierfür der Eigentümer, Besitzer oder Nutzungsberechtigte Sorge zu tragen.“

 

Da die immer schärfer werdende Situation im Bebauungsgebiet allen Gemeindevertretern bekannt sei, ist eine weitere Diskussion diesbezüglich obsolet. Hier müsse die Ablehnung bis zur Klärung des Sachverhaltes erfolgen.

 

Der Bürgermeister lässt über die Beschlussvorlage abstimmen, die einstimmig abgelehnt wird. Dieses gelte so auch für den nachfolgenden Tagesordnungspunkt.

 

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Anlagen zur Vorlage