06.04.2022 - 7 Beratung und Beschlussfassung zur 1. Satzung zu...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

1.Auftragsvergaben

Um die Wertgrenzen für Auftragsvergaben für den Bürgermeister anzupassen sind die Wertgrenzen des Hauptausschusses zu ändern. Der Bürgermeister entscheidet nach § 6 Abs. 1 der Hauptsatzung unterhalb der Wertgrenzen des Hauptausschusses.

Die Wertgrenzen wurden für die Vergabe von Aufträgen auf 8.000 Euro bis 15.000 Euro angepasst (vorher 5.000 Euro bis 10.000 Euro).

 

2.Wahlbekanntmachung

Die Regelung des § 8 Abs. 5 Satz 1 der Hauptsatzung der Stadt Usedom, wonach Wahlbekanntmachungen durch Aushang erfolgen ist mit der gesetzlich bestimmten Form der Bekanntmachung in der für Satzungen der Gemeinden in § 5 Abs. 1 Satz 2 LKWO M-V nicht vereinbar. Eine Anpassung ist daher zwingend notwendig, die Wahlbekanntmachungen sind in der für die Satzungen der Stadt vorgeschriebenen Form (online unter www.amtusedom-sued.de) zu veröffentlichen.

 

 

Die Änderung der Hauptsatzung wird mit der Mehrheit aller Mitglieder der Stadtvertretung beschlossen.

 

 

Die Stadtvertretung der Stadt Usedom diskutiert über den Sachverhalt zur Wahlbekanntmachung. Frau Kaspereit erklärt, dass man sich in der Fraktion darauf verständigt hätte, dass eine Veröffentlichung in den Schaukästen zusätzlich erfolgen solle.

 

Herr Dr. Jikeli stellt den Antrag, den zweiten Passus des Sachverhaltes bis zur endgültigen Klärung zurückstellen sollte. Er bittet hier um Prüfung der Hauptsatzung in Zusammenhang mit der Landes- und Kommunalwahlordnung. Diesem Antrag wird einstimmig gefolgt.

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Die Stadtvertretung der Stadt Usedom beschließt die 1. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Stadt Usedom in geänderter Form.

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Beschluss-Nr.: StV-0763/22

Ja-Stimmen: 9

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Anlagen zur Vorlage