28.03.2022 - 6 Beratung und Beschlussfassung zur 1. Satzung zu...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Die Regelung des § 8 Abs. 5 Satz1 der Hauptsatzung der Gemeinde Koserow, wonach Wahlbekanntmachungen durch Aushang erfolgen ist mit der gesetzlich bestimmten Form der Bekanntmachung in der für Satzungen der Gemeinden in § 5 Abs. 1 Satz 2 LKWO M-V nicht vereinbar ist. Eine Anpassung ist daher zwingend notwendig, die Wahlbekanntmachungen sind in der für die Satzungen der Gemeinde vorgeschriebenen Form (online unter www.amtusedom-sued.de) zu veröffentlichen.

 

Zur Änderung der Hauptsatzung wird mit der Mehrheit aller Mitglieder der Gemeindevertretung beschlossen.

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Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ostseebad Koserow beschließt die 1. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Gemeinde Koserow in der vorliegenden Form.

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Beschluss-Nr.: GVKo-0677/22

Ja-Stimmen: 11

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: https://usedomsued.sitzung-mv.de/public/to020?TOLFDNR=21058&selfaction=print