14.03.2022 - 9 Beschluss über die Benennung der Straße - 4G202...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Die Gemeinde ist gemäß § 51 Abs. 1 Straßen- und Wegegesetz MV vom 13. Januar 1993 ermächtigt, den Straßen Namen zu geben.

Die Vergabe der Hausnummern erfolgt auf der Grundlage eines verwaltungsmäßigen Zuteilungsbescheides.

 

Die im Lageplan gelb gekennzeichnete Trasse der 4G2022, wird innoffiziell bereits als „Am Wald“ bezeichnet. Ein Hinweisschild steht bereits. 

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Die Gemeindevertretung der Gemeinde Rankwitz beschließt, gemäß § 51 Abs. 1 Straßen- und Wegegesetz MV vom 13. Januar 1993, die Benennung der Straße zwischen der Kreisstraße VG 34 und dem Objekt in Warthe „Bauernhof Westendorf“. Die Trasse ist im Lageplan, der Bestandteil des Beschlusses ist, gelb dargestellt.

Die Straße erhält den Straßennamen „Am Wald“.

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Beschluss-Nr.: GVRa-0413/22

Ja-Stimmen: 8

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Anlagen zur Vorlage