08.03.2022 - 7 Beschluss zur Fortschreibung des Haushaltssiche...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Die Gemeinde Garz kann den Haushaltsausgleich nicht mehr erreichen. Nach § 43 Abs. 7 Kommunalverfassung M-V ist in solchen Fällen ein Haushaltssicherungskonzept zu erstellen, in dem die Ursachen für den unausgeglichenen Haushalt beschrieben und Maßnahmen dargestellt werden, durch die der Haushaltsausgleich und eine geordnete Haushaltswirtschaft auf Dauer sichergestellt werden. Es ist der Zeitraum anzugeben, innerhalb dessen der Haushaltsausgleich wieder erreicht wird.

 

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Die Gemeindevertretung der Gemeinde Garz beschließt die Fortschreibung des Haushaltssicherungskonzeptes für das Haushaltsjahr 2022 und erklärt dessen Inhalte für die weitere Mittelbewirtschaftung als verbindlich.

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Beschluss-Nr.: GVGa-0159/22

Ja-Stimmen: 7

 

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Anlagen zur Vorlage

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