21.02.2022 - 8 Satzungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr. 6 "Orts...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Geltungsbereich
Der Geltungsbereich für das Plangebiet des Bebauungsplanes Nr. 6 „Ortsmitte zwischen Strandstraße und Fischerstraße“ der Gemeinde Zempin umfasst die Flurstücke 452, 453 und 454, Flur 1, Gemarkung Zempin mit einer Fläche von ca. 3.670 m².

Das Plangebiet wird im Norden und Süden durch Wohnbebauung, im Osten durch die Fischerstraße und im Westen durch die Strandstraße begrenzt.

Die verkehrsseitige Erschließung erfolgt über die Strandstraße und über die Fischerstraße.

 

 

2.
Die zum Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 6 "Ortsmitte zwischen Strandstraße und Fischerstraße" der Gemeinde Zempin mit Planzeichnung (Teil A), Textteil (Teil B) und dem Entwurf der Begründung in der Fassung 08-2021 eingegangenen Stellungnahmen der Behörden, sonstigen Träger öffentlicher Belange und Nachbargemeinden hat die Gemeindevertretung Seebad Zempin am 21.02.2022 geprüft. Nicht berücksichtigte Stellungnahmen liegen nicht vor.

 

3.
Aufgrund des § 13 des Baugesetzbuches in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 14.06.2021 (BGBl. I S. 1802), des § 86 der Landesbauordnung Mecklenburg - Vorpommern (LBauO M-V) vom 15.10.2015 (GVOBl. M-V S. 344), zuletzt geändert durch Gesetz vom 19.11.2019 (GVOBl. M-V S. 682), und des § 11 Abs. 3 des Gesetzes über Naturschutz und Landschaftspflege (Bundesnaturschutzgesetz -BNatSchG) vom 29.07.2009 (BGBl. I S. 2542), zuletzt geändert durch Artikel 11 G. vom 25.06.2021 (BGBl. I S. 2020), beschließt die Gemeindevertretung Seebad Zempin den Bebauungsplan Nr. 6 "Ortsmitte zwischen Strandstraße und Fischerstraße" der Gemeinde Zempin, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B), als Satzung.

 

4.
Die Begründung wird gebilligt.

 

5.
Der Bürgermeister wird beauftragt, den Bebauungsplan Nr. 6 "Ortsmitte zwischen Strandstraße und Fischerstraße" der Gemeinde Zempin alsdann ortsüblich bekannt zu machen; dabei ist auch anzugeben, wo der Plan mit Begründung während der Dienststunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.

 

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Beschluss-Nr.: GVZe-0357/22

Ja-Stimmen: 5

 

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Anlagen zur Vorlage