23.11.2021 - 9 Beratung und Beschlussfassung über den Durchfüh...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 9
- Gremium:
- Gemeindevertretung Ückeritz
- Datum:
- Di, 23.11.2021
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FD Bau
- Bearbeiter:
- Steve Zander
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Wortprotokoll
Mit Beschluss vom 23.05.2019 hat die Gemeindevertretung der Gemeinde Seebad Ückeritz die Einleitung des Aufstellungsverfahrens für den vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 1 „Sondergebiet Ferienwohnungen Wockninstraße 6“ beschlossen.
Für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan ist der Abschluss eines Durchführungs- und Erschließungsvertrages erforderlich, mit dem sich der Vorhabenträger zur Durchführung des Vorhabens innerhalb einer bestimmten Frist und zur Tragung der Planungs- und Erschließungskosten verpflichtet (§ 12 Abs. 1 BauGB). Dies regelt der anliegende Durchführungsvertrag.
In diesem Zusammenhang wurden durch die Verwaltung die Voraussetzungen des § 12 Abs. 1 BauGB d. h. die Verfügbarkeit des Vorhabengrundstücks und auch die finanzielle Leistungsfähigkeit des Vorhabenträgers geprüft. Demnach ist der Vorhabenträger bereit und in der Lage, das abgestimmte Vorhaben zu realisieren.
Hierzu erklärt Herr Biedenweg, dass im Bauausschuss zusammen mit dem Planungsbüro und den Vorhabensträgern die Anlage 5 noch einmal explizite mit aufgenommen wurde. Hier gehe es um die genaue Definierung der Erschließungsstraße. Es hätte bereits im Vorfeld Einwände durch anliegende Eigentümer gegeben, dass der Weg als öffentliche Verkehrsfläche für alle Anwohner erhalten bleiben müsse.
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Seebad Ückeritz beschließt, dem Abschluss des Durchführungs- und Erschließungsvertrages gemäß § 12 Abs. 1 BauGB zwischen der Gemeinde Seebad Ückeritz und Herrn Silivio Seefeld zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 1 der Gemeinde Seebad Ückeritz „Sondergebiet Ferienwohnungen Wockninstraße 6“ wird in der vorliegenden Fassung vom September 2021 zugestimmt.
Anlagen zur Vorlage
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