22.11.2021 - 8 Beratung über den Durchführungsvertrag gemäß § ...

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Wortprotokoll

Mit Beschluss vom 23.05.2019 hat die Gemeindevertretung der Gemeinde Seebad Ückeritz die Einleitung des Aufstellungsverfahrens für den vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 1 „Sondergebiet Ferienwohnungen Wockninstraße 6“ beschlossen.

 

Für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan ist der Abschluss eines Durchführungs- und Erschließungsvertrages erforderlich, mit dem sich der Vorhabenträger zur Durchführung des Vorhabens innerhalb einer bestimmten Frist und zur Tragung der Planungs- und Erschließungskosten verpflichtet (§ 12 Abs. 1 BauGB). Dies regelt der anliegende Durchführungsvertrag.

 

In diesem Zusammenhang wurden durch die Verwaltung die Voraussetzungen des § 12 Abs. 1 BauGB d. h. die Verfügbarkeit des Vorhabengrundstücks und auch die finanzielle Leistungsfähigkeit des Vorhabenträgers geprüft. Demnach ist der Vorhabenträger bereit und in der Lage, das abgestimmte Vorhaben zu realisieren.

 

 

 

Der Bauausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung die vorliegende Beschlussvorlage zur Beschlussfassung mit folgender Änderung:

 

Herr Meißner wird zur morgigen Gemeindevertretersitzung eine zusätzliche Anlage beifügen, welche den zukünftigen Ausbau des Stichweges (3,00m, Betonpflaster) darstellt. Darüber hinaus ist der Durchführungsvertrag so anzupassen, dass der Ausbau des Weges im Rahmen der inneren Erschließung durch den Vorhabensträger auszuführen ist.

 

Abstimmung: Ja:   4              Nein: 0              Enthaltung:  0

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Anlagen zur Vorlage