19.10.2021 - 7 Satzungsbeschluss zur 2. Ergänzung der Klarstel...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Der Bürgermeister erläutert den Sachverhalt. Herr Schröder ergänzt, dass sich der Bauausschuss intensiv mit der Sache auseinandergesetzt hat. Alle zugestimmt, da es sich nur um eine Erweiterungsfläche für gärtnerische Nutzung handelt.

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Geltungsbereich

Der Geltungsbereich der 2. Ergänzung der Klarstellungssatzung mit Abrundungen und Erweiterungen für den im Zusammenhang bebauten Ortsteil Balm befindet sich am südlichen Ortsrand des Ortsteils Balm.

Das Ergänzungsgebiet wird gärtnerisch genutzt.

 

Das Plangebiet wird im Norden und Osten durch Wohnbebauung, im Süden durch Nebengebäude und im Westen durch die zum Ergänzungsgebiet gehörenden Gartenflächen begrenzt.

Der Geltungsbereich der Satzungsergänzung umfasst eine Teilfläche des Flurstückes349 teilweise in der Flur 4 der Gemarkung Balm mit einer Fläche von rd. 580 m².

 

 

1.

Die Stellungnahmen der Behörden, sonstigen Träger öffentlicher Belange und Nachbargemeinden hat die Gemeindevertretung Benz am 19.10.2021 geprüft.

Nicht berücksichtigte Stellungnahmen liegen nicht vor.

 

2.

Aufgrund des § 34 Abs.  4 Satz 1 Ziffer 1 und 3 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 14.06.2021 (BGBl. I S. 1802), nach § 86 der Landesbauordnung M -V) in der Fassung der Bekanntmachung vom 15.10.2015 (GVOBl. M-V S. 344), zuletzt geändert durch Gesetz vom 19.11.2019 (GVOBl. M-V S. 682), und § 11 Abs. 3 des Gesetzes über Naturschutz und Landschaftspflege (Bundesnaturschutzgesetz -BNatSchG) vom 29.07.2009 (BGBl. I S. 2542), zuletzt geändert durch Artikel 11 G. vom 25.06.2021 (BGBl. I S. 2020), beschließt die Gemeindevertretung Benz die 2. Ergänzung der Klarstellungssatzung mit Abrundungen und Erweiterungen für den im Zusammenhang bebauten Ortsteil Balm der Gemeinde Benz, bestehend aus Planzeichnung (Teil A) und Text (Teil B), als Satzung.

 

3.

Die Begründung wird gebilligt.

 

4.

Der Bürgermeister wird beauftragt, die 2. Ergänzung der Klarstellungssatzung mit Abrundungen und Erweiterungen für den im Zusammenhang bebauten Ortsteil Balm der Gemeinde Benz alsdann ortsüblich bekannt zu machen; dabei ist auch anzugeben, wo der Plan mit Begründung während der Dienststunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.

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Beschluss-Nr.: GVBe-0434/21

Ja-Stimmen: 8

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Anlagen zur Vorlage