28.09.2021 - 12 Beschluss über die Genehmigung der Eilentscheid...

Beschluss:
abgelehnt
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Wortprotokoll

Siehe Text Eilentscheidung

 

Der Bürgermeister verliest die Beschlussvorlage.

 

Herr Biedenweg geht auf den Sachverhalt ein. Die Gemeindevertretung hat in 2014 ein Löschwasserkonzept beschlossen, nachdem die gesetzliche Pflichtaufgabe, also die Bereitstellung von Löschwasser nach dem Brandschutzgesetz, mit einer entsprechenden Priorisierung und unter Berücksichtigung der finanziellen Möglichkeiten umgesetzt werden sollte.

 

Unter Mitwirkung der Freiwilligen Feuerwehr, des zuständigen Ausschusses und der Gemeindevertretung wurde 2020 die Fortschreibung des Konzepts beschlossen. Dieses regelt in welchen Jahresscheiben welche Brunnen gebohrt werden.

 

Ende Juli 2021 traf der Bürgermeister erneut eine Eilentscheidung, die die Voraussetzungen der Kommunalverfassung nicht erfüllt, da die Auftragsvergabe auch in einer entsprechenden Sitzung hätte beschlossen werden können. Beauftragt wurde 1 Löschwasserbrunnen, der in der Priorisierung hinter 4 (!) anderen Brunnen steht und auch zeitlich nicht an der Reihe war.

 

Die Gemeinde hat noch keinen Haushalt für 2021 und auch war nach dem letzten Beratungsstand Geld für Brunnen vorgesehen, die in der Priorität vor diesem Brunnen standen, da sie unter anderem die Reha-Klinik und 2 große Feriengebiete abdecken. Geplant waren je Brunnen a 18.000 EUR. Die Auftragssumme hier beläuft sich auf über 35.000 EUR für einen Brunnen. Über ein Vergabeverfahren ist nichts bekannt. Auch genügt die Beauftragung nicht den Formvorschriften des § 39 KV M-V i. V. m. der Hauptsatzung. Somit gehe er davon aus, dass der Auftrag, den weder Herr Biedenweg noch die 2. Stellvertreterin unterschrieben haben, seine Wirksamkeit erst mit Beschluss der Gemeindevertretung entfaltet.

 

Die völlige Missachtung der Vorarbeit durch die Feuerwehr und aller Beteiligten, sowie die Missachtung der haushaltsrechtlichen Rahmenbedingungen sind nun das Eine. Auf der anderen Seite kommt hier jedoch maßgeblich hinzu, dass der Standort des Löschwasserbrunnens den Bereich der hinteren Waldstraße absichern soll. Die Wohnanschrift des Bürgermeisters ist.

 

Herr Wöllner geht auch noch einmal auf den Sachverhalt zur Einhaltung der Wertgrenze und der Thematik zweier Unterschriften ein. Aus seiner Sicht hätte hier keine Dringlichkeit bestanden. Man hätte auch den Hauptausschuss zur Thematik mit einer Ladungsfrist von 3 Tagen laden können, um den Sachverhalt zu heilen.

 

Der Brunnen an der Rehaklinik wäre aus Sicht der Anwesenden eindeutig wichtiger gewesen.

 

Zur generellen Problematik Eilentscheidungen in der Gemeinde Ückeritz erklärt der Leitende Verwaltungsbeamte, dass er diese Thematik intensiv in seiner Verwaltung besprochen hätte und eine Dienstanweisung erlassen wurde. Verstöße gegen diese Anweisung können gegebenenfalls zu personalrechtlichen Folgen führen.

 

 

Der Bürgermeister lässt über die Beschlussvorlage abstimmen, die mit 3 Ja-Stimmen, 4 Nein-Stimmen und 1 Stimmenthaltung abgelehnt wird.

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Anlagen zur Vorlage

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