25.08.2021 - 10 Beratung und Beschlussfassung über die Genehmig...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Der Fähranleger im Hafen Karnin wird für die Wiederaufnahme des Fährbetriebes zwischen Kamp und Karnin benötigt. Die Elektrofähre wird derzeit im Werk gefertigt. Um ein barrieres an- und ablegen zu ermöglichen ist der Neubau eines Anlegers im Hafen Karnin notwendig. Für diese Maßnahme wurden im Haushaltsjahr 2021 425.000 € Gesamtkosten angemeldet. Diese Kosten basierten auf Grundlage erster Kostenschätzungen.

Nach der TÖB-Beteiligung wurden die geschätzten Kosten aufgrund weiterer Auflagen aktualisiert. Der Zwischenstand lag bei 610.000 € brutto Gesamtkosten. Das Ausschreibungsergebnis ergab eine weitere Kostenerhöhung zum Projekt. Die Gesamtkosten belaufen sich auf derzeit gerundet 690.000 € brutto (Baukosten inkl. Baunebenkosten). Grund für die hohen Baukosten sind die auf dem Markt derzeit vorherrschenden Lieferschwierigkeiten und gestiegenen Materialpreise.

Die Maßnahme muss von der Stadt vorfinanziert werden, bevor die Fördermittel abgerufen werden können. Für die Differenz zwischen den angemeldeten Kosten und den nun feststehenden Kosten in Höhe von gerundet 265.000 € brutto ist der Beschluss einer überplanmäßigen Ausgabe notwendig.

 

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Die Stadtvertretung der Stadt Usedom beschließt, die Eilentscheidung des Bürgermeisters über die Zustimmung einer überplanmäßigen Ausgabe in Höhe von gerundet 265.000 € brutto für den Neubau eines Fähranlegers im Hafen Karnin für die Personenfähre Kamp-Karnin zu genehmigen.

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Beschluss-Nr.: StV-0697/21

Ja-Stimmen: 8

Enthaltungen: 3

 

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: https://usedomsued.sitzung-mv.de/public/to020?TOLFDNR=19474&selfaction=print