24.08.2021 - 7 Satzungsbeschluss über die 1. Teilaufhebung des...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

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Geltungsbereich

Der Geltungsbereich für das im beiliegenden Übersichtsplan gekennzeichnete Plangebiet der 1. Teilaufhebung des Bebauungsplanes Nr. 3 „Golfplatz Korswandt“ der Gemeinde Korswandt umfasst die

 

Gemarkung: Korswandt

Flur: 2

Flurstück:    595

Fläche:590 m²

 

Das Plangebiet umfasst ausschließlich das südlich liegende, unmittelbar an den Siedlungsbereich und den Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 4 „Hotel Pirol“ angrenzende Flurstück 595, Flur 2, Gemarkung Korswandt.

 

2.

Die zum Entwurf der 1. Teilaufhebung des Bebauungsplanes Nr. 3 „Golfplatz Korswandt“ in der Fassung 03-2020, 04-2020 sowie 12-2020 eingegangenen Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange hat die Gemeindevertretung Korswandt am 19.08.2021 geprüft. Nicht berücksichtigte Stellungnahmen liegen nicht vor.

 

3.

Aufgrund des § 13 i.V.m. § 10 des Baugesetzbuches in der Fassung vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 14.06.2021 (BGBl. I S. 1802), des § 86 der Landesbauordnung Mecklenburg - Vorpommern (LBauO M-V) vom 15.10.2015 (GVOBl. M-V S. 344), zuletzt geändert durch Gesetz vom 19.11.2019 (GVOBl. M-V S. 682), und des § 11 Abs. 3 des Gesetzes über Naturschutz und Landschaftspflege (Bundesnaturschutzgesetz -BNatSchG) vom 29.07.2009 (BGBl. I S. 2542), zuletzt geändert durch Artikel 290 V. vom 19.06.2020 (BGBl. I S. 1328), beschließt die Gemeindevertretung Korswandt die 1. Teilaufhebung des Bebauungsplanes Nr. 3 „Golfplatz Korswandt“, bestehend aus Planzeichnung (Teil A) und Text (Teil B), als Satzung.

 

4.

Die Begründung wird gebilligt.

 

5.

Der Bürgermeister wird beauftragt, die 1. Teilaufhebung des Bebauungsplanes Nr. 3 „Golfplatz Korswandt“ der Gemeinde Korswandt alsdann ortsüblich bekannt zu machen. Dabei ist auch anzugeben, wo der Plan mit Begründung während der Dienststunden eingesehen werden und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.

 

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Beschluss-Nr.: GVKw-0243/21

Ja-Stimmen: 6

 

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Anlagen zur Vorlage

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