09.08.2021 - 7 Beschluss der Gemeinde Rankwitz über den Abschl...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Sundmacher erklärt, dass es auf Seite 6 der Begründung heißen müsse: Die Gemeinde Rankwitz befindet sich im südwestlichen Teil der Insel Usedom.

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Die Gemeindevertretung Rankwitz beschließt in ihrer Sitzung am 09.08.2021 den als Anlage zum Beschluss beigefügten Städtebaulichen Vertrag zwischen der Gemeinde Rankwitz und der Vorhabenträgerin, der Usedomer Feinfisch GmbH mit Sitz in 17406 Rankwitz, Am Hafen 1.

 

Der Abschluss des Städtebaulichen Vertrages ist unerlässlich, um zwischen der Gemeinde Rankwitz und der Vorhabenträgerin verbindliche Regelungen hinsichtlich der Kostentragung der im Zusammenhang mit der Planung und Umsetzung der Vorhaben zu treffen.

 

Dies betrifft insbesondere die Übernahme der Kosten für die medien- und verkehrsseitige Erschließung, den Hochbau, die internen und externen Kompensationsmaßnahmen sowie Maßnahmen des Artenschutzes und des Schallschutzes durch die Vorhabenträgerin.

 

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Beschluss-Nr.: GVRa-0357/21

Ja-Stimmen: 7

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: https://usedomsued.sitzung-mv.de/public/to020?TOLFDNR=19340&selfaction=print