13.07.2021 - 8 Beratung über den kooperationsrechtlichen öffen...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 8
- Gremium:
- Betriebsausschuss Ückeritz
- Datum:
- Di, 13.07.2021
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Leitender Verwaltungsbeamter
- Bearbeiter:
- René Bergmann
Wortprotokoll
Wortprotokoll:
Sachverhalt:
Die Gemeindevertretung Seebad Ückeritz beschließt die Zusammenarbeit der Partnergemeinden in einem ersten Schritt mit Bezug zur Neuaufstellung der Organisation und Finanzierung des Tourismus im Kooperationsgebiet mit dem Ziel der Einführung einer inselweiten Kurtaxe bei gegenseitiger Anerkennung der Kurkarte in den einzelnen Mitgliedsgemeinden. Der Bürgermeister wird beauftragt, die als Anlage beigefügte gemeinsame Vereinbarung zur Interkommunalen Zusammenarbeit über die gegenseitige Anerkennung von Kur-/Gästekarten mit Wirkung ab dem 01.08.2021 abzuschließen und damit den Beitritt der Gemeinde Seebad Ückeritz zu dieser zu beschließen. Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ostseebad Ückeritz beauftragt den Bürgermeister, alle in Verbindung mit dem Beschluss zur gegenseitigen Anerkennung von Kurkarten erforderlichen Regelungen zu treffen, insbesondere die in diesem Zusammenhang erforderlichen rechtsverbindlichen Erklärungen abzugeben und Handlungen vorzunehmen, die in dem Zusammenhang mit der interkommunalen Zusammenarbeit und der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung erforderlich und/oder zweckmäßig erscheinen. Falls sich aus steuerlichen oder aus sonstigen Gründen Änderungen der gemeinsamen Vereinbarung als notwendig oder zweckmäßig erweisen, erklärt sich die Gemeindevertretung mit diesen Änderungen einverstanden, sofern hierdurch der wesentliche Inhalt dieses Beschlusses und dessen Anlage nicht verändert werden. Der Beschluss steht unter dem Vorbehalt, dass die Gemeinde Ostseebad Heringsdorf, die Gemeinde Ostseebad Loddin, die Gemeinde Ostseebad Koserow, die Gemeinde Seebad Zempin, die Gemeinde Ostseebad Zinnowitz, die Gemeinde Ostseebad Karlshagen und die Gemeinde Ostseebad Trassenheide gleichlautende Beschlüsse fassen.
Ausgangslage und Verfahrenstand
Die Gemeinde Seebad Ückeritz hat gleichlautend mit allen Kommunen der Insel Usedom und der Stadt Wolgast einen gemeinsamen Antrag auf Bewerbung als Modellregion gestellt und sich für den Fall der erfolgreichen Bewerbung die Verfolgung der folgenden Ziele gesetzt:
- Neuaufstellung der Organisation und Finanzierung des Tourismus
- Einführung einer textlich gleichlautenden Abgabensatzung für jeden einzelnen Ort und der Stadt Wolgast
- Neukalkulation der Abgabenhöhe für alle Orte (einheitliches Erhebungsgebiet, ggf. mit divergierenden Tarifzonen)
- Gültigkeit der Kurkarte in der gesamten Modellregion
- Prüfung von Lösungen für die Befreiung der Einwohner und Angehörigen von der Kurabgabepflicht
- Prüfung von zeitgemäßen Prädikaten im Kurortgesetz M-V in touristischen Destinationen
- Verbesserung der Infrastruktur und Mobilität durch Erprobung der Einbindung von kostenfreien ÖPNV-Angeboten in die Kurabgabe
- Einführung einer digitalen Gästekarte für die Modellregion.
Die Gemeinde Seebad Ückeritz hat sich zudem gleichlautend mit allen Kommunen der Insel Usedom und der Stadt Wolgast gegenüber dem Land Mecklenburg-Vorpommern verpflichtet, u.a.:
- alle notwendigen Vereinbarungen zur praktischen Umsetzung der Modellregion im Wege eines oder mehrerer ergänzender Vereinbarungen gemeinsam und einvernehmlich festzulegen. Hierin sind insbesondere die gemeinsame Projektfinanzierung für die Modellregion, die gemeindeübergreifende Anerkennung von Kurkarten und Gästekarten einschließlich ggf. erforderlicher Anpassungen der Kurabgabesatzungen auf Basis noch zu schaffender landesrechtlicher Grundlagen für die Dauer der Modellregionen, die gewünschten gebietsbezogenen (Infra-)Investitionen, die interkommunalen Infrastrukturentwicklungen durch das Zusammenwirken nicht prädikatisierter und prädikatisierter Orte, allgemein die Umsetzung der gebietsbezogenen Themenschwerpunkte näher zu regeln.
Zur Erprobung der Umsetzung dieser Aufgabenstellungen sollen während der mindestens 24 Monate dauernden Projektlaufzeit die gegenseitige Anerkennung der Kurkarten bzw. Gästekarten als Vorstufe eines einheitlichen Erhebungsgebietes, die Aufwertung und Weiterentwicklung der Kurkarten zur digitalen Gästekarte mit Mehrwerten für Gäste und Einwohner (wie z.B. durch Rabattierung örtlicher Angebote, ortsübergreifenden ÖPNV-Nutzung, aktuelle Informationen zu Veranstaltungen, etc.) und die Verbesserung der interkommunalen Infrastrukturentwicklung durch das Zusammenwirken nicht prädikatisierter und prädikatisierter Orte erreicht werden.
Die Modellregion „Insel Usedom mit der Stadt Wolgast“ wurde durch den Minister für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit M-V am 13.10.2020 bestätigt.
Sach- und Rechtslage:
Die rechtlichen Rahmenbedingungen zur Erprobung der Umsetzung der skizzierten Aufgabenstellungen sind zum Zeitpunkt der Vorlage nicht abschließend feststehend und bedürfen insbesondere etwa einer Novellierung der bestehenden landesrechtlichen Standards für kommunale Körperschaften oder nach dem Gesetz über die Anerkennung als Kur- und Erholungsort in Mecklenburg-Vorpommern (Kurortgesetz - KOG M-V) oder dem Kommunalabgabengesetz (KAG M-V).
Durch eine Novellierung des KAG, zuletzt geändert durch Artikel 4 des Gesetzes vom 9. April 2020 (GVOBl. M-V S. 166) ist in § 11 Abs. 5 KAG bestimmt worden, dass Kurabgabensatzungen aus wichtigen Gründen die vollständige oder teilweise Befreiung von der Abgabepflicht zulassen können. In der Begründung des Gesetzgebers zu den Änderungen von § 11 Abs. 5 KAG heißt es:
„Zu den wichtigen Gründen gehörten neben den sozialen und familiären Gründen beispielsweise der Zusammenschluss von Gemeinden zu den geplanten Modellregionen sowie besondere (Nachbarschafts-)Verhältnisse zu anderen Gemeinden, so dass auch der Hauptwohnsitz eines Ortsfremden Anknüpfungspunkt für eine Befreiung sein könne.“
Die Partnergemeinden haben sich bzw. sind gegenüber dem Land Mecklenburg-Vorpommern verpflichtet, alle notwendigen Vereinbarungen zur praktischen Umsetzung der Modellregion gemeinsam und einvernehmlich festzulegen. In einem ersten Schritt soll nunmehr die gegenseitige Anerkennung der Kur-/Gästekarten als Vorstufe eines etwa künftig einheitlichen Erhebungsgebietes erfolgen.
Die beteiligten Partnergemeinden legen dabei im Vorgriff auf die zum Zeitpunkt der Vorlage teils noch nicht vorliegenden Fördermittelbescheide des Landes Mecklenburg-Vorpommern ausdrücklichen Wert auf die Feststellung, dass diese interkommunale Zusammenarbeit im Rahmen des Förderprogramms „Modellregion Insel Usedom mit der Stadt Wolgast“ die beteiligten Gemeinden und Ämter sowie deren politische Vertretungen in ihren Entscheidungen in keiner Weise bindet.
Die Zusammenarbeit im Förderprojekt soll die interkommunale Zusammenarbeit vertiefen, Synergien heben, notwendige Vorarbeiten tätigen und schlüssig nachweisen, welche Voraussetzungen zur Sicherung der touristischen Angebots-, Versorgungs- und Infrastruktur im Sinne der Daseinsvorsorge in den beteiligten Kommunen langfristig erforderlich sind und im überörtlichen Kontext auch nachhaltig vor dem Hintergrund der zukünftigen Ausrichtung des Landes Mecklenburg-Vorpommern als Reisedestination tragfähig sind.
Einzelheiten:
Die Gebietsfläche der prädikatisierten Orte stellt den Kooperationsraum dar, der Grundlage für die gemeinsame Umsetzung des Modellvorhabens „Modellregion Insel Usedom mit der Stadt Wolgast“ ist, mit denen sich die Teilregion „Insel Usedom mit Stadt Wolgast“ als attraktiver Standort entwickeln und profilieren soll sowie insbesondere die Erwartungen des Fördermittelgebers Land Mecklenburg-Vorpommern umsetzen soll.
Ausführungen dazu, ob und wie sich letztlich das Besucherverhalten durch eine gegenseitige Anerkennung von Kur-/Gästekarten auf die einzelnen touristischen Einrichtungen und privaten Unternehmen aus touristischer und monetärer Sicht bisher ausgewirkt hat oder künftig auswirkt, können nicht vollumfänglich gegeben werden, da von den Partnergemeinden bisher entsprechende Besucherströme nicht aufgezeichnet wurden. Um diese Informationslücke zukünftig zu schließen, wird den Partnergemeinden empfohlen, gemäß § 8 der Vereinbarung die in den jeweiligen touristischen Einrichtungen adäquaten Daten zu erheben, die geeignet sind, Besucherströme messen und bewerten zu können. Dieses auch in Vorbereitung der weiter umzusetzenden Schritte, wie die Schaffung der Voraussetzungen einer einheitlichen Erhebung der Kurtaxe in der Zukunft in der Modellregion „Insel Usedom mit der Stadt Wolgast“.
In Zusammenhang mit den bisher nicht bekannten Besucherströmen kommt in § 7 zum Ausdruck, dass die Partnergemeinden aus der Vereinbarung resultierende Mindereinnahmen oder Mehrausgaben gegenseitig nicht ausgleichen.
Die Vereinbarung soll gemäß § 11 Abs. 1 vorerst befristet bis zum 31.12. desjenigen Jahres sein, in dem die abschließende Entscheidung über die Beendigung des Projektvorhabens der Modellregionen oder des Abschlusses des Förderprogramms „Modellregion Insel Usedom mit der Stadt Wolgast“ bekanntgemacht wird oder das Vorhaben „Modellregion Insel Usedom mit der Stadt Wolgast“ durch den Fördermittelgeber für beendet erklärt oder die Teilnahme an dem Projektvorhaben durch eine der Parteien dieser Vereinbarung zurückgezogen wird.
Eine Fortsetzung des Vertrages bedarf gemäß § 11 Abs. 2 des Abschlusses einer ergänzenden oder neu zu beschließenden Vereinbarung über die gemeindeübergreifende Anerkennung von Kurkarten und Gästekarten auf Basis der sodann geltenden Rahmenbedingungen insbesondere infolge einer Novellierung der bestehenden landesrechtlichen Standards für kommunale Körperschaften oder nach Kommunalabgabengesetz (KAG M-V).
Die Partnergemeinden haben in ihren, im Vorfeld der Bewerbung als Modellregion getroffenen, gleichlautenden Beschlüssen der jeweiligen Gemeindevertretungen die Absicht erklärt, die Usedom Tourismus GmbH (UTG) mit der Umsetzung des Förder- und Projektvorhabens „Modellregion Insel Usedom mit der Stadt Wolgast“ als inselweite Koordinierungsstelle zu betrauen. Die Gesellschafterversammlung der UTG hat mit Beschluss vom 30.03.2021 die Übernahme als inselweite Koordinierungsstelle bestätigt. Die UTG wird in § 3 Abs. 4 im Rahmen der Umsetzung des kooperationsrechtlichen öffentlich-rechtlichen Vertrages zur interkommunalen Zusammenarbeit im Handlungsfeld „gegenseitige Anerkennung von Kur-/Gästekarten“ als Dienstleister der Partnergemeinden integriert.
Aus den bisherigen Beratungen und Beschlüssen in beteiligten Gemeinden heraus wird empfohlen, in § 7 des Vertrages den Satz 2 sowie den § 8 vollständig zu streichen. (jeweils in rot markiert)
Der vorliegenden Beschlussempfehlung wird einstimmig gefolgt.
Herr Brose schließt den öffentlichen Teil um 19:36 Uhr.
Anlagen zur Vorlage
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