27.04.2021 - 12 Beratung und Beschlussfassung über den Grundsat...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 14 sollen die Voraussetzungen für die Beseitigung städtebauliche Missstände geschaffen und der langfristige Erhalt des Campingplatzes auch aus ökonomischer Sicht gesichert werden.

Hierzu hatte die Gemeinde am 27.03.2014 mit dem Entwurf von 02-2014 ein erstes städtebauliches Konzept beschlossen. In der Folge wurde durch die Gemeinde mehrfach über Anpassungen und Änderungen beraten, welche u.a. eine mögliche Verlagerung des Betriebshofes und eine Nutzungskonzeptionierung des Tourismuszentrums zum Inhalt hatten. In der Folge wurde eine Arbeitsgruppe zum Zwecke der Erarbeitung eines Perspektivkonzeptes gebildet, welche sich am 13.08.2020 und 14.10.2020 zu Beratungen zusammenfand. Die Schwerpunkte waren das Nutzungskonzept für das SO 3 und die Neueinordnung des Bauhofes im Bereich des SO 1. Mehrheitlich wurde sich für eine Auslagerung des Betriebshofes aus dem SO 3 und eine Neuordnung im SO 1 ausgesprochen.

Für einen Folgetermin am 07.12.2020 wurde gemeinsam durch das Planungsbüro und die Kurverwaltung ein konzeptioneller Vorschlag für die Neuordnung des Bauhofes im SO 1 und die Modifizierung des Nutzungskonzeptes für das SO 3 erarbeitet. Bau- und Betriebsausschuss empfahlen in der Folge dem vorgelegten Entwurf zuzustimmen. Dieser liegt nunmehr der Gemeindevertretung der Gemeinde Ückeritz zur Fassung eines Grundsatzbeschlusses vor.

 

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Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ückeritz beschließt der überarbeiteten städtebaulichen Zielsetzung für das Sondergebiet touristische Infrastruktur SO 3 Tourismuszentrum und zur Neuordnung des Bauhofes im SO 1 in der vorliegenden Form zuzustimmen.

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Beschluss-Nr.: GVUe-924/21

Ja-Stimmen: 9

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Anlagen zur Vorlage