29.04.2021 - 7 Beschluss über die Widmung einer öffentlichen V...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Im Textteil des Bodenordnungsplanes ist allein das in der Gemarkung Ulrichshorst Flur 4 belegene Flurstück 153, im Zusammenhang mit der Widmung der Straße „Am Kamp“ in Ulrichshorst erwähnt und öffentlich gewidmet.

Das heutige Flurstück 168 ist ein Bestandteil der Straße. Es war zu DDR-Zeiten ein unbefestigter Feldweg, der zu Beginn der 90iger mit Betonspurplatten befestigt wurde.

 

Nachtrag/29.03.2021

Der Ausbau erfolgte im Rahmen des Maßnahmenplanes des Bodenordnungsverfahrens Korswandt.

Der Nachweis der Widmung ist für die Beantragung des finanziellen Zuschusses (Ausgleichszahlung anstelle der Ausbaubeiträge) erforderlich.

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Die Gemeindevertretung der Gemeinde Korswandt beschließt, dass in der Gemarkung Ulrichshorst Flur 4 belegene Flurstück 168, als öffentliche Verkehrsfläche gemäß § 7 i.V.m. § 3 Abs. 3a Straßen- und Wegegesetz MV zu widmen.

Auf den Lageplan, der Bestandteil des Beschlusses und der Widmungsverfügung ist, wird verwiesen.

Die Straße ist eine Ortsstraße und trägt den Namen „Am Kamp“.

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Beschluss-Nr.: GVKw-0218/21

Ja-Stimmen: 9

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: https://usedomsued.sitzung-mv.de/public/to020?TOLFDNR=18575&selfaction=print