29.03.2021 - 9 Grundsatzbeschluss über die Einholung von Angeb...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

r die Abarbeitung des Abforderungsschreibens des Landesförderinstitutes sind weitere Planungsleistungen erforderlich. Maßgebend für die Wahl des Vergabeverfahrens ist der Schwellenwert. Dieser wird sowohl für Bauleistungen als auch für Planerleistungen alle zwei Jahre neu festgelegt. Momentan beträgt dieser 214.000 €r Planungsleistungen. Lt. Kostenschätzung von Herrn Dreischmeier vom 07.09.2020 betragen die geschätzten Kosten für Kostengruppe 700: 457.749,00 € (netto). Somit liegen die geschätzten Kosten über dem Schwellenwert und müssen europaweit ausgeschrieben werden. Es müssen drei Angebote von Firmen eingeholt werden, die diese europaweite Ausschreibung abwickeln.

 

 

Herr Wellnitz informiert, dass der Betriebsausschuss sich eingehend mit diesem Thema beschäftigt hätte. Das Vorhaben soll behindertengerecht gestaltet werden. Die Natur bleibt weitestgehend erhalten und der Fußweg zum „Kiek över“ soll als Gehweg erhalten bleiben.

Des Weiteren wird eine neue Straße geplant und das alte WC-Gebäude soll saniert werden.

Herr Wellnitz erinnert daran, dass dieses Projekt europaweit ausgeschrieben werden müsse.

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Die Gemeindevertretung der Gemeinde Koserow beschließt, Angebote für die Abwicklung der europaweiten Ausschreibung der Planungsleistungen für die Neugestaltung des Kurplatzes einzuholen.

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Beschluss- Nr.: GVKo-0555/21

Ja-Stimmen: 12

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