22.02.2021 - 10 Beschluss über die Aufhebung des Beschlusses Nr...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

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1.

Für das im beiliegenden Übersichtsplan schwarz gestrichelt umgrenzt gekennzeichnete Gebiet der

 

Gemarkung Mellenthin

Flur 6

Flurstücke 1/5, 2/4, 2/5 und 3/1, alle teilweise

Größeca. 2 ha

 

beschließt die Gemeindevertretung der Gemeinde Mellenthin, den Beschluss Nr. 0025/08 vom 29.09.2008, über die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 3 „Solarpark PV1 – Neppermin“ an der Deponie, der Gemeinde Mellenthin aufzuheben.

 

Das Plangebiet befinden sich auf dem Gelände der ehemaligen Deponie Neppermin, rechtsseitig der B 111 in Richtung Neppermin, hinter dem Recyclinghof.

 

 

Begründung für die Aufhebung

Die Firma tnp Mitteldeutsche Projektentwicklung GmbH beabsichtigte 2008 auf dem Gelände der ehemaligen Deponie Neppermin und in der näheren Umgebung (auf der Gemarkung Mellenthin gelegen), eine Photovoltaik Freiflächenanlage zur Gewinnung von erneuerbarer elektrischer Energie und der Einspeisung in das öffentliche Stromnetz zu errichten.

 

Durch Änderung der planungsrechtlichen Grundlagen war die Aufstellung eines Bebauungsplanes nicht mehr erforderlich, das Bauvorhaben wurde im Rahmen der Plangenehmigung gemäß § 35 Abs. 3 Nr. 2 KrW-/AbfG geprüft und genehmigt.

 

Der Beschluss Nr. 0025/08 vom 29.09.2008 über die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 3 „Solarpark PV1 – Neppermin“ an der Deponie, der Gemeinde Mellenthin kann aufgehoben werden.

 

2.

Der Aufhebungsbeschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.

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Beschluss-Nr.: GVMe-0247/21

Ja-Stimmen: 5

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Anlagen zur Vorlage

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