17.02.2021 - 7 Beschluss über die Genehmigung der Eilentscheid...

Beschluss:
abgelehnt
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Wortprotokoll

Im Abforderungsschreibens des Landesförderinstitutes wurde gefordert, alle notwendigen Genehmigungen für die Errichtung einer behindertengerechten Bushaltestelle einzuholen. Hierzu gehört unter anderem die Stellungnahme des Straßenbauamtes Neustrelitz. Diese forderten eine Planungsunterlage für die Erteilung einer solchen Genehmigung.

Zusätzlich zu der vom Landesförderinstitut geforderten von einem Planungsbüro unterschriebenen Kostenschätzung forderte nun das Straßenbauamt konkrete Planungsunterlagen mit Straßenkilometrierung. Solche Pläne bzw. Unterlagen können wir bei uns im Amt nicht anfertigen. Nach Rücksprache mit dem Bauausschussvorsitzenden, Herrn Biedenweg, sollten für die Erstellung der notwendigen Planungsunterlagen Kostenangebote eingeholt werden. Das Ingenieurbüro Neuhaus und Partner teilte mit, dass vorab Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange eingeholt werden müssen, damit man den Umfang feststellen kann. Hierbei kam heraus, dass der Radweg nicht die Wartefläche an der Bushaltestelle durchqueren darf. Daher müsste der Radweg abgetrennt und hinter dem Fahrgaststand verschwenkt werden. Durch die Verschwenkung des Radweges wird aber deutlich mehr Fläche in Anspruch genommen (auf Grundstück 287/8 ca.45 m², auf Grundstück 287/7 ca. 3 m²). Zusätzlich ist eine Absturzsicherung anzuordnen. Betroffene Pflanzungen sind zu ersetzen (Strauchpflanzungen aus Kompensationsmaßnahmen). Diese Forderungen waren bis dahin nicht in den veranschlagten Kosten enthalten.

 

Aufgrund dessen sollten Angebote für die Errichtung eines Fahrgastunterstandes mit Aufstellfläche ohne behindertengerechten Einstieg eingeholt werden, um einen Kostenvergleich zu haben.

 

Hierfür wurden folgende Bieter beteiligt:

 

Bieter                                             Angebotssumme

Pönicke Wartehallen Bau, Ballenstedt 10.081,68 €

FSP, Lohmer Kein Angebot

Uwe Jaekel GmbH, Bielefeld Kein Angebot

 

Das Angebot der Firma Pönicke ist der Beschlussvorlage beigefügt. In der Angebotssumme ist enthalten:

 

-          Wartehalle Typ „Harz“ = 5.550,00 €

-          Pulverbeschichtung = 510,00 €

-          Frontwand = 625,00 €

-          Sitzbank mit 3 Einzeldrahtgittersitzen= 412,00 €

-          Abfallbehälter= 335,00 €

-          Fundamentarbeiten für eine Wartehalle = 805,00 €

-          Zupflasterarbeiten = 235,00 €

Summe = 8.472,00 €

Mwst. 19% = 1.609,68€

Gesamt     = 10.081,68 €

 

Die Erlaubnisse zur Inbesitznahme der Fläche für die Errichtung eines Fahrgastunterstandes wurden bereits von der Eigentümergemeinschaft eingeholt. Die Genehmigung des Straßenbauamtes liegt bereits vor.

 

Nachweis der Dringlichkeit:

 

Die Angebotsfrist läuft am 31.12.2020 ab. Bis dahin wird keine Gemeindevertretersitzung stattfinden.

Als Bürgermeisterin treffe ich gem. § 39 Abs. 3 Satz 4 KV folgende Eilentscheidung:

 

Das Angebot in Höhe von 10.081,68 € für die Errichtung des Buswartehäuschens an der B111 von der Firma Pönicke Wartehallen Bau aus Ballenstedt soll beauftragt werden.

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Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ückeritz beschließt, die Eilentscheidung des Bürgermeisters zur Auftragsvergabe Errichtung eines Buswartehäuschens an der B111 gem. § 39 Abs. 3 Satz 4 Kommunalverfassung M-V zu genehmigen.

Abstimmungsergebnis:

Mitgliederanzahl: 9

Ja-Stimmen: 4

Nein-Stimmen: 5

 

 

Folglich ist der Beschluss abgelehnt.