11.01.2021 - 6 Beratung und Beschlussfassung über § 8 der Haus...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 6
- Zusätze:
- Verfasser: Frau Gierds
- Gremium:
- Gemeindevertretung Koserow
- Datum:
- Mo., 11.01.2021
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 19:30
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachbereich II (Kämmerei)
- Bearbeiter:
- Katrin Gierds
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Die Haushaltssatzung nebst Wirtschaftsplan, Bestandteilen und Anlagen wurde vorberaten und wird gegebenenfalls in der Sitzung der Gemeindevertretung nochmals erläutert. Die Haushaltssatzung nebst Haushaltsplan der Gemeinde Koserow kann derzeit nicht zeitnah erstellt werden. Aus diesem Grund ist eine Einzelbeschlussfassung des § 8 der Haushaltssatzung erforderlich.
Frau Riethdorf erläutert den Haushalt der Kurverwaltung.
Bezüglich des Seebrückenneubaus wird vom Fördermittel gefordert, dass die Kurverwaltung 100.000,00 € / Jahr für eventuelle Reparaturkosten beiseitelegt.
Sie fügt hinzu, dass sie in diesem Jahr damit beginne, allerdings wäre es über die Jahre schwierig bzw. teuer dies Geld zu sichern.
Des Weiteren informiert Frau Riethdorf, dass der Bauhof Koserow um eine Stelle aufgestockt werden solle um sich um die Seebrücke zu kümmern. Auch die Kurverwaltung soll eine weitere Stelle bekommen. Die Kollegin die für Frau Grimm Schwangerschaftsvertretung macht, soll dann ausschließlich für die Vermieter zuständig sein.
Frau Riethdorf informiert, dass 150.000,00 € für weitere Investitionen eingeplant wurden:
- 25.000,00 € für 2 digitale Infostellen
- 75.000,00 € Planungskosten
- 50.000,00 € Neubau von 2 Toilettencontainer (Siemensstraße + Förster-Schrödter-Straße)
Instandhaltungen:
- 2 Strandaufgänge
- Verbindungsweg zwischen den Fischern und dem Seebrückenvorplatz
- Pergolen Seebrückenvorplatz
- Bänke Seebrückenvorplatz
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Koserow beschließt den § 8 der Haushaltssatzung nebst Wirtschaftsplan für das Jahr 2021 wie folgt:
§ 8 Wirtschaftsplan des Eigenbetriebes Kurverwaltung
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| Der Wirtschaftsplan wird mit folgenden Festsetzungen beschlossen: |
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Erfolgsplan |
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in TEUR |
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Gesamtbetrag der Erträge | 1.299 |
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Gesamtbetrag der Aufwendungen | 1.278 |
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Jahresergebnis | 21 |
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Finanzplan |
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Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der laufenden Geschäftstätigkeit | 176 |
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Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der laufenden Geschäftstätigkeit | 79 |
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Saldo der Ein- und Auszahlungen aus der laufenden Geschäftstätigkeit | 97 |
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Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der Investitionstätigkeit | 0 |
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Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit | 150 |
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Saldo der Ein- und Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit | -150 |
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Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der Finanzierungstätigkeit | 0 |
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Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der Finanzierungstätigkeit | -66 |
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Saldo der Ein- und Auszahlungen aus der Finanzierungstätigkeit | -66 |
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Zahlungswirksame Veränderung des Finanzmittelfonds | -119 |
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Festsetzungen unter Genehmigungsvorbehalt |
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Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen mit Ausnahme von Umschuldungen | 0 |
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Höchstbetrag der Kredite zur Sicherung der Zahlungsfähigkeit | 3.000 |
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Gesamtbetrag der vorgesehenen Verpflichtungsermächtigungen | 0 |
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In der Stellenübersicht ausgewiesene Stellen in Vollzeitäquivalenten | 7,83 |
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Sonstige Angaben |
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Gesamtbetrag der aus Wirtschaftsplänen der Vorjahre voraussichtlich fortgeltenden Kreditermächtigungen |
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Finanzmittelbestand am Ende der Periode | 81 |
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Wertansatz des Eigenkapitals in der Bilanz zum 31.12.2019 | 967 |
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Wertansatz des Eigenkapitals in der Bilanz zum 31.12.2020 voraussichtlich | 1.007 |
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Wertansatz des Eigenkapitals in der Bilanz zum 31.12.2021 voraussichtlich | 1.028 |
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Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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(wie Dokument)
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82,1 kB
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