07.12.2020 - 9 Beratung und Beschlussfassung zur Abwägung und ...

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Wortprotokoll

Die 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr.6 „Hafen Stagnieß und Camping“ wurde notwendig, da Teilflächen des rechtskräftigen Bebauungsplanes, entgegen den Festsetzungen, genutzt wurde, der Biotopbestand sich verändert hat und die nun bestehende Situation im Rahmen des Änderungsverfahrens eine rechtliche Grundlage erhalten soll.

 

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ückeritz hat auf ihrer Sitzung am 21.06.2018 den Beschluss zur 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 6 „Hafen Stagnieß und Camping“ gefasst.

Die frühzeitige Behördenbeteiligung nach § 4 Abs. 1 BauGB fand mit Schreiben vom 16.10.2018 statt. Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB erfolgte am 27.10.2018.

Am 21.11.2019 wurde die 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 6 „Hafen Stagnieß und Camping“ von der Gemeindevertretung beschlossen sowie der Entwurf der Begründung einschließlich Umweltbericht gebilligt und seine öffentliche Auslegung bestimmt.

Die 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 6 „Hafen Stagnieß und Camping“ sowie der Entwurf der Begründung einschließlich Umweltbericht lagen vom 03.02.2020 bis einschließlich 06.03.2020 im Bauamt des Amtes Usedom Süd zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.

Die bereits eingegangenen Stellungnahmen aus der Beteiligung der Behörden, der Träger öffentlicher Belange, Nachbargemeinden und der Öffentlichkeit werden im Rahmen der Abwägung behandelt.

Die notwendigen Anträge zur Befreiung vom gesetzlichen Biotopschutz sowie zur Ausnahme vom Küstenschutzstreifen werden im Rahmen der parallelen Flächennutzungsplanänderung, als vorbereitender Bauleitplan, gestellt.

 

Anlass und Gegenstand der erneuten Auslegung:

Aufgrund der eingegangenen Stellungnahmen und den Hinweisen zu Darstellungen in der Plansatzung, Hinweisen zum Artenschutz und dem Hinweis zur Benennung des Ökokontos wurde der Entwurf des Bebauungsplanes geändert. Die textlichen Festsetzungen zum Artenschutz, Hinweise zum Ökokonto, zu CEF-Maßnahmen, Bodendenkmalen und Hochwasserrisikogebiet wurde in die Plansatzung aufgenommen. Die Änderungen berühren die Grundzüge der Planung. Es müssen eine erneute verkürzte Beteiligung der Öffentlichkeit und eine erneute beschränkte Beteiligung der Träger öffentlicher Belange erfolgen. Die Bezeichnung des gesetzlich geschützten Biotopes wurde aktualisiert, gleichzeitig wurden weitere Hinweise der eingegangenen Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange in den erneuten Entwurf eingearbeitet.

 

 

 

Herr Biedenweg hält den Sachvortrag.

Der Bauausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung die Beschlussfassung.

Abstimmung: Ja:   4              Nein: 0              Enthaltung:  0

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Anlagen zur Vorlage