04.11.2020 - 8 Beratung und Beschlussfassung über die 4. Satzu...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Der Wasser- und Bodenverband teilte der Amtsverwaltung die vorläufigen Kosten sowie die neu ermittelten Flächen mit ihren Nutzungsarten für 2020 mit. Der Faktor zur Berechnung der Beitragseinheiten beträgt 3,00. Der Hebesatz für die Gewässerunterhaltung/Verwaltung beträgt 9,40 € pro Beitragseinheit.

 

Der Wasser- und Bodenverband ermittelte neu alle freientwässernden Flächen. Das sind Flächen, die sich nicht im Einzugsbereich von Schutzanlagen befinden und nicht vom Verband unterhalten werden. Auf diese Flächen werden keine Kosten mehr umgelegt. Sie wurden aus der Kalkulation herausgenommen. Die Kosten verteilen sich auf weniger Fläche. Folglich werden die Gebühren pro Hektar steigen.

 

Derzeit liegt eine Kostenunterdeckung vor. Diese beträgt zum 31.12.2020 27.208,09 €. Gemäß § 6 (2d) KAG M-V soll die Kostenunterdeckung im folgenden Kalkulationszeitraum ausgeglichen werden. Unter Anwendung eines Kalkulationszeitraumes von fünf Jahren ab dem 01.01.2021, müssen pro Jahr 5.441,62 € ausgeglichen werden. Der jährliche Ausgleich der Kostenunterdeckung führt daher zusätzlich zu einer Erhöhung des Gebührensatzes.

 

 

Frau Krause erklärt, dass sie die vorgetragenen Flächenveränderungen in der Kalkulation nicht mittragen könne. Nach Rücksprache mit Frau Loist vom Wasser- und Bodenverband würden auch keine Veränderungen in der Gemeinde bestehen.

Hierzu erklärt Herr Golz den Hintergrund. In diesem Zusammenhang bittet der Bürgermeister die Landwirte um zügige Zuarbeit der Flächenauskünfte/Pachtangelegenheiten für das Amt.

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Die Gemeindevertretung der Gemeinde Pudagla beschließt die 4. Satzung zur Änderung der Satzung der Gemeinde Pudagla über die Erhebung von Gebühren zur Deckung der Verbandsbeiträge des Wasser- und Bodenverbandes „Insel Usedom-Peenestrom“ in der vorliegenden Form.

Die Gebührenkalkulation wird gebilligt und ist Bestandteil des Beschlusses.

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Beschluss-Nr.: GVPu-0192/20

Ja-Stimmen: 7