06.10.2020 - 6 Beschluss zur Fortschreibung des Haushaltssiche...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 6
- Zusätze:
- Verfasser: Frau Mittelstädt
- Gremium:
- Gemeindevertretung Garz
- Datum:
- Di, 06.10.2020
- Status:
- öffentlich (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachbereich II (Kämmerei)
- Bearbeiter:
- Marion Mittelstädt
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Mit Schreiben vom 23.06.2020 hat die untere Rechtsaufsichtbehörde des Landkreises Vorpommern-Greifswald folgende Anordnung erlassen:
- Die Gemeinde hat bis zum 30.11.2020 das vorliegende Haushaltssicherungskonzept 2020 nach § 43 Abs. 7-8 KV M-V i.V.m. § 17 b GemHVO-Doppik mit abrechenbaren Konsolidierungsmaßnahmen zu erarbeiten und zu beschließen. Dieses ist der unteren Rechtsaufsichtbehörde anzuzeigen.
- Für die Anordnung zu 1. wird gem. § 80 Abs. 2 Nr. 4 VwGO die sofortige Vollziehung angeordnet.
Die Gemeinde Garz kann den Haushaltsausgleich nicht mehr erreichen. Nach § 43 Abs. 7-8 Kommunalverfassung M-V ist in solchen Fällen ein Haushaltssicherungskonzept zu erstellen, in dem die Ursachen für den unausgeglichenen Haushalt beschrieben und Maßnahmen dargestellt werden, durch die der Haushaltsausgleich und eine geordnete Haushaltswirtschaft auf Dauer sichergestellt werden. Es ist der Zeitraum anzugeben, innerhalb dessen der Haushaltsausgleich wieder erreicht wird.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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412,3 kB
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